Zwei Jahre nach ihrem erfolgreichen Volksentscheid hat die Berliner Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen« einen zweiten Anlauf zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen angekündigt. Diesmal will sie die Berliner gleich über ein Vergesellschaftungs-Gesetz abstimmen lassen, wie Vertreter der Initiative am Dienstag bei einer »öffentlichen Pressekonferenz« vor dem Roten Rathaus bekanntgaben. Damit soll verhindert werden, dass der Senat die Umsetzung des Anliegens verzögert. Genau das hat die Initiative der Landespolitik bisher immer wieder vorgeworfen.
Seit dem erfolgreichen Volksentscheid im September 2021 habe sich die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt noch deutlich verschlimmert, argumentierte die Initiative. Für viele seien die Mieten kaum noch bezahlbar. Die Vermieter pressten die Mieter aus wie nie zuvor. Sie will deshalb nun die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes angehen. Zur Finanzierung ihrer Aktivitäten will sie eine Crowdfunding-Kampagne starten. Wie lange das alles dauert, ist offen.
Die Hoffnung ist, am Ende mit dem geplanten Gesetz weitere Mietsteigerungen auszubremsen. Achim Lindemann, der für die Initiative spricht, schätzt die Chancen gut ein, auch bei einem Abstimmungstermin unabhängig von Abgeordnetenhaus- oder Bundestagswahlen die nötige Zustimmung zu bekommen. 80 Prozent der Menschen in Berlin wohnten zur Miete und die Mietenkrise spitze sich immer weiter zu. Bei dem Volksentscheid muss mindestens ein Viertel aller stimmberechtigten Berliner das Anliegen unterstützen.
Bei dem erfolgreichen Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Der damalige rot-grün-rote Senat hatte daraufhin eine Kommission aus Expertinnen und Experten eingesetzt, die im April 2022 die Arbeit aufnahm. In ihrem Ende Juni vorgestellten Abschlussbericht kam sie zu der Einschätzung, dass die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen möglich sei.
Allerdings hat der schwarz-rote Senat nicht vor, diese Möglichkeit schnell zu nutzen. Er hat angekündigt, zunächst ein Vergesellschaftungsrahmengesetz auszuarbeiten, das erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten soll. Davor soll es vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.
Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen
Expertenkommission zum Volksentscheid Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen
Artikel 15 im Grundgesetz zum Thema Vergesellschaftung
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