Weil sie sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und in Syrien unter anderem ihre kleine Tochter zu einer Steinigung mitgenommen haben soll, muss sich eine 33-Jährige seit Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle verantworten.
Die Bundesanwaltschaft wirft der Deutschen sieben Straftaten vor, darunter die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie habe sich an der Versklavung der jesidischen Bevölkerung beteiligt, heißt es in der Anklage. Am ersten Verhandlungstag schilderte die Frau, wie es dazu kam, dass sie Ende 2014 gemeinsam mit ihrer vierjährigen Tochter und einer 16-Jährigen aus der Nähe von Frankfurt in das Kriegsgebiet ausreiste.
Nach ihrer eigenen Schilderung war sie keine radikalisierte Islamistin, sondern glaubte alles, was ihr ein Mann erzählte, den sie Anfang 2014 im Internet kennengelernt hatte. »Er hat mir vorgeschlagen nach Syrien zu kommen, er würde sich um mich kümmern.« In einer WhatsApp-Gruppe seien zeitweise 200 deutsche Frauen gewesen, die mit dem Gedanken gespielt hätten, nach Syrien auszureisen. Den Vorwurf der Anklage, andere Frauen für den IS angeworben zu haben, bestritt die 33-Jährige. Sie habe nur nicht allein reisen wollen, deshalb habe sie sich mit der Jugendlichen zusammengetan. Dass ihr Facebook-Freund so etwas wie der Medienmanager des IS war, habe sie damals nicht gewusst. Er habe ihr von humanitärer Hilfe erzählt.
Jesidin als Nebenklägerin
Laut Anklage heiratete die in Mülheim an der Ruhr geborene Frau in Syrien mehrere IS-Mitglieder nach islamischem Ritus und ermöglichte ihnen Kampfhandlungen, indem sie den Haushalt führte. Für einige Tage soll sie im Haus eines Sklavenhändlers in Rakka eine vom IS versklavte Jesidin wirtschaftlich ausgebeutet haben. Die Jesidin tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. »Ich wusste nicht, dass das alles Sklaven sind«, sagte die 33-Jährige zu diesem Vorwurf.
Sie gehört zu den IS-Rückkehrerinnen, die Anfang Oktober mit einer von der Bundesregierung gecharterten Maschine zusammen mit ihren Kindern nach Deutschland geholt wurden. Sie hatte nach ihrer Gefangennahme 2019 in zwei kurdischen Flüchtlingslagern gelebt. Bei ihrer Einreise wurde die Osnabrückerin am Frankfurter Flughafen festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow konfrontierte die Angeklagte mit Audiodateien und einem Video ihrer kleinen Tochter, das der Oma in Deutschland Ende 2016 geschickt wurde. »Komm doch her, hier ist nix«, sagt die Kleine darin. Im Sommer 2016 hatte die mutmaßliche IS-Anhängerin noch in Twitter-Nachrichten ihre Zustimmung zu den Terror-Anschlägen von Nizza und Würzburg geäußert. »Das macht jetzt nicht den Eindruck, dass Sie da nichts mit der Sache zu tun haben wollten und ganz ahnungslos waren«, sagte Rosenow zu der Angeklagten, die einräumte, die Nachrichten seien »nicht richtig« gewesen.
Einer Zeugin soll sie gesagt haben, dass ein Mann von ihr ein Märtyrer war und dass sie einen neuen Mann suche, auf den sie stolz sein könne - »einen Kämpfer«. Vor Gericht sagte die Frau nun, sie habe so reden müssen, weil sie befürchtet habe, dass ihr die Kinder weggenommen werden. Sie sei von ihren Männern geschlagen worden. Unter Tränen schilderte sie, dass sie 2016 eines ihrer Zwillingsbabys nach zehn Tagen verloren habe. Der Junge sei zuvor mit Atemproblemen in eine Klinik gekommen. »Keiner konnte mir erklären, woran er gestorben ist.«
PM Generalbundesanwalt zur Anklage
PM OLG Celle zum Prozessbeginn
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