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Der Fall Trump: Neue Details zu Durchsuchung

Dass Ermittler das Haus eines Ex-Präsidenten durchsuchen, gilt als beispiellos. Dass wichtige Dokumente inmitten der Ermittlungen veröffentlicht werden, auch. Was verrät die Veröffentlichung eines neuen Dokuments?

Donald Trump
Will sich mit einer Klage gegen die Behörden wehren:  Donald Trump kritisiert das Vorgehen des FBI als politisch motiviert. Foto: Michael Kappeler
Will sich mit einer Klage gegen die Behörden wehren:  Donald Trump kritisiert das Vorgehen des FBI als politisch motiviert.
Foto: Michael Kappeler

Die Durchsuchung des Anwesens von Donald Trump in Florida machte weltweit Schlagzeilen - jetzt offenbart die teilweise Veröffentlichung eines Ermittlungsdokuments neue Details zu den Vorwürfen gegen den ehemaligen US-Präsidenten.

Das Justizministerium in Washington machte auf richterliche Anordnung das Dokument publik, auf dessen Grundlage die Durchsuchung in Privatanwesen Mar-a-Lago in Palm Beach genehmigt wurde. Die mehr als 30 Seiten sind allerdings etwa zur Hälfte geschwärzt, um sensible Informationen zu schützen. Das Dokument gibt auch Auskunft über den Anfangsverdacht der Bundespolizei FBI gegen Trump.

Demnach enthielten 14 von 15 Kisten mit Papieren, die der 76-Jährige Anfang des Jahres aus Mar-a-Lago ans Nationalarchiv übermittelt hatte, vertrauliche und teils streng geheime Unterlagen. 184 Dokumente seien eingestuft gewesen: 67 als »vertraulich«, 92 als »geheim« und 25 als »streng geheim«. Auf einigen habe es handschriftliche Notizen gegeben - wohl von Trump selbst. Das FBI beklagte, dass sich geheime Unterlagen zusammen mit anderen Papieren gefunden hätten.

Nachforschungen hätten ergeben, dass eingestufte Dokumente, die offenbar auch Informationen mit Bezug zur nationalen Verteidigung enthielten, an einem nicht autorisierten Ort in Trumps Anwesen aufbewahrt worden seien, hieß es weiter. Das FBI argumentierte, es bestehe Grund für die Annahme, dass sich dort weitere eingestufte Dokumente befänden. »Es besteht auch Grund zu der Annahme, dass Beweise für eine Behinderung auf dem Gelände gefunden werden.« Ob damit eine Behinderung der Ermittlungen oder der üblichen Regierungsabläufe zu Dokumenten gemeint ist, war zunächst unklar.

Ein Richter in Florida hatte die Teil-Veröffentlichung des Papiers angeordnet - angesichts des großen öffentlichen Interesses. Mehrere Medien hatten die Offenlegung vor Gericht beantragt. Die Bundespolizei FBI hatte am 8. August Mar-a-Lago durchsucht. Hintergrund ist der Umgang des Republikaners mit Dokumenten aus seiner Amtszeit als Präsident. Da Trump die Unterlagen in seinem privaten Anwesen aufbewahrte, könnte er gegen das Gesetz verstoßen haben. Dies wird nun untersucht.

Die Durchsuchung hatte für großes Aufsehen gesorgt. Dass Ermittler das Haus eines früheren Präsidenten durchsuchen, gilt als beispiellos in der US-Geschichte. Noch dazu befeuert Trump seit Wochen Spekulationen, wonach er bald eine Bewerbung für die nächste Präsidentenwahl im November 2024 bekanntgeben könnte. Die Ermittlungen sind daher politisch doppelt heikel.

Trump spricht von »Hexenjagd«

Der Ex-Präsident kritisiert das Vorgehen der Behörden als politisch motiviert und wehrt sich mit einer Klage. Auch am Freitag äußerte er sich entrüstet und bezeichnete das Vorgehen gegen ihn einmal mehr als »Hexenjagd«. Der Republikaner wertet die Durchsuchung als Versuch, ihn daran zu hindern, erneut anzutreten. Dies könnte ihm bei der Mobilisierung seiner Basis helfen: Schon in der Vergangenheit hat Trump versucht, politischen Nutzen zu ziehen aus der Rolle eines vermeintlichen Opfers, das vom »Establishment« und der politischen Konkurrenz schikaniert werde.

Zugleich steht das Justizministerium in diesem - noch nie dagewesenen - Fall unter besonderer Beobachtung. Es muss sich dem Vorwurf stellen, eine politische Agenda hinter den Ermittlungen zu haben. So ungewöhnlich der Einsatz, so ungewöhnlich ist auch die Veröffentlichung wesentlicher Verfahrensdokumente - wenn auch wie nun in weiten Teilen geschwärzt. Insbesondere die jetzt veröffentlichte inhaltliche Begründung für den Durchsuchungsbefehl ist normalerweise nichts, was während laufender Ermittlungen nach außen dringt.

Dokumente der Geheimhaltungsstufe »Top Secret/SCI«

Angesichts des großen Drucks hatte Justizminister Merrick Garland zuvor bereits die Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls und des Belegs über die beschlagnahmten Gegenstände angestoßen. Demnach wurden die Agenten bei Trump tatsächlich fündig: Sie beschlagnahmten unter anderem einen Satz Dokumente der Geheimhaltungsstufe »Top Secret/SCI«, die streng geheim sind und nur in besonderen Regierungseinrichtungen eingesehen werden dürfen. Vier Dokumenten-Sätze waren als »Top Secret« (»streng geheim«) eingestuft, drei weitere als »geheim«, die verbliebenen drei als »vertraulich«.

Trump weist die Vorwürfe von sich: Er behauptet, die Dokumente seien freigegeben und die Geheimhaltung aufgehoben gewesen. Doch so einfach ist es nicht. Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, Informationen freizugeben und die Geheimhaltung aufzuheben. Dafür gibt es aber ein formelles Verfahren, mitunter sind weitere Zustimmungen nötig. Außerdem spielt nicht zwangsläufig eine Rolle, ob die Dokumente freigegeben waren, da auch schon die ungenehmigte Aufbewahrung von Dokumenten mit Bezug zur nationalen Verteidigung strafbar sein kann. Das ist auch in dem nun veröffentlichen Dokument klargestellt - in einer Fußnote.

© dpa-infocom, dpa:220826-99-528134/8