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Demokratie in Gefahr? Was Experten Thüringen raten

In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Die AfD hat Chancen, stärkste Kraft zu werden. Experten raten, die Demokratie im Freistaat mit Verfassungsänderungen besser zu schützen.

Björn Höcke
Björn Höcke ist der Vorsitzende der AfD in Thüringen (Archivbild). Foto: Martin Schutt/DPA
Björn Höcke ist der Vorsitzende der AfD in Thüringen (Archivbild).
Foto: Martin Schutt/DPA

Mehr Parlament, weniger Blockade: Zum Schutz der Demokratie vor autoritär-populistischen Bestrebungen haben Experten des Verfassungsblogs Änderungen in Thüringer Gesetzen und der Landesverfassung angeregt. »Eine Demokratie ist widerstandsfähig, wenn sie vorbereitet ist«, sagte Maximilian Steinbeis im Thüringer Landtag.

Das »Thüringen-Projekt« des Verfassungsblogs beschäftigt sich mit der Frage, was passieren würde, wenn »autoritär-populistische Parteien staatliche Machtmittel in die Hand bekommen«. Steinbeis ist Gründer des Verfassungsblogs.

Blockade bei Richterwahl beseitigen

Steinbeis und sein Team gaben sieben Handlungsempfehlungen, um die Demokratie in Thüringen widerstandsfähiger gegen demokratiegefährdende Kräfte zu machen. So schlugen sie einen Antiblockade-Mechanismus bei der Wahl von Richtern für das Thüringer Verfassungsgericht vor. Hintergrund ist, dass die AfD nach Umfragen Chancen hat, in Thüringen mehr als ein Drittel der Sitze im Thüringer Landtag zu bekommen - sie könnte dann Abstimmungen blockieren, für die eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Dazu gehört in Thüringen auch die Wahl von Richtern für den Verfassungsgerichtshof.

Das Verfassungsblog-Team schlug vor, dass, wenn für längere Zeit kein Richter gewählt wird, das Vorschlagsrecht an das Gericht zurückgehen könnte und die Mehrheitserfordernis von einer Zweidrittel-Mehrheit auf die absolute Mehrheit abgesenkt wird.  

Die AfD wird in Thüringen als gesichert extremistisch eingestuft. Steinbeis sagte, die AfD stelle eine große Gefahr für die Demokratie dar. Sie sei einer der Anlässe für den Start des Projekts gewesen, aber nicht der Gegenstand der Arbeit.

Kündigung von Medienstaatsverträgen durch das Parlament 

Zudem plädierten die Verfassungsblog-Experten dafür, dass ein Thüringer Ministerpräsident nicht mehr allein Medienstaatsverträge für das Bundesland aufkündigen können soll, sondern dass das Parlament mit eingebunden wird. Ebenso sollte demnach die Landeszentrale für politische Bildung nicht bei der Staatskanzlei angedockt sein, sondern als Anstalt öffentlichen Rechts auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. 

»Not-Aus« bei gescheiterter Ministerpräsidentenwahl

Im Falle einer gescheiterten Ministerpräsidentenwahl sollte es nach Ansicht der Experten einen sogenannten Not-Aus-Mechanismus geben - das Parlament solle dann über die eigene Auflösung abstimmen - eine absolute Mehrheit sollte nach Ansicht der Experten dann schon reichen. Bislang ist für die Auflösung eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Scheitert die Auflösung, sollte es einen vierten Wahlgang geben - bei dem dann ein Kandidat, der alleine antritt, auch gewählt wäre, wenn er mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält. 

In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. In Umfragen steht die AfD auf Platz eins - mit Werten aktuell zwischen 29 und 31 Prozent. Es könnte erneut zu einer sehr schwierigen Regierungsbildung kommen.

Die Experten rieten auch dazu, die Wahl des Landtagspräsidenten präziser zu regeln. Der Präsident des Verfassungsschutzes und der Polizeipräsident sollten keine politischen Beamte sein, empfahlen sie. Das soll einen zu großen Einfluss der Regierung auf diese wichtigen Positionen verhindern. Konsultative Volksbefragungen sollten nach Ansicht der Experten ausgeschlossen werden - sie könnten als Instrument der Regierung benutzt werden, hieß es.

© dpa-infocom, dpa:240417-99-711845/2