Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat davor gewarnt, Gesundheitsdaten dauerhaft für bestimmte Berechtigungsnachweise heranzuziehen.
In der Corona-Pandemie sei es Alltag geworden, beim Betreten von Restaurants, Kinos, Stadien und anderen öffentlichen Orten mit einer App seinen Impfstatus nachzuweisen. »Das ist praktisch und unter den Umständen auch datenschutzfreundlich gelöst.« Es dürfe aber auf keinen Fall zum Standard werden, dass Gesundheitsdaten überall als eine Art Eintrittskarte verwendet würden, sagte Kelber am Dienstag in Berlin bei der Vorlage des Tätigkeitsberichtes seiner Behörde.
Verhindert werden müsse auch, dass Arbeitgeber dauerhaft Einblick in sensible Daten erhalten. »In der Debatte über die Impfpflicht an Arbeitsplätzen haben wir erlebt, dass einige sich wünschen, mehr dieser Daten dauerhaft auch als Arbeitgeber verarbeiten zu dürfen.« Gesundheitsdaten seien aber eine besonders zu schützende Kategorie. Bei einem Verstoß gegen diesen Grundsatz würden Daten gegenüber einem Dritten offenbart, mit dem man ohnehin in einem ungleichen Machtverhältnis stehe. »Das darf nicht passieren.«
Lob für die Corona-Warn-App
Lobende Worte fand Kelber über die Corona-Warn-App: »Sie ist eine Referenz, sowohl technologisch als auch datenschutzrechtlich.« Die App sei auf eine minimale Datenerhebung ausgerichtet und konzentriere sich auf die eigentliche Aufgabe, nämlich auf eine mögliche Gefahr einer Infektion hinzuweisen, ohne Umweg über Gesundheitsämter und ohne Verzögerungen.
Kelber wies Vorwürfe zurück, ein übertriebener Datenschutz habe die Eindämmung der Corona-Pandemie behindert. »Die Corona-Daten, die wir aus Israel bezogen haben, hätte man auch in Deutschland verarbeiten dürfen. Sie stehen hier allerdings nicht zur Verfügung.« Gleichzeitig müssten andere Daten streng geschützt werden, damit beispielsweise Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht zurückverfolgt werden könnten.
Kritisch bewertete der Datenschutzbeauftragte die Pläne der Politik, bei der Modernisierung der öffentlichen Register auf ein zentrales Identifikationsmerkmal zu setzen. »Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben sich entschieden, dazu in allen Registern die Steuer-ID einzuführen. Aus unserer Sicht steht das in einem Konflikt mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass es keine einheitliche Identifikation der Bürgerinnen und Bürger über alle Lebensbereiche geben darf«, sagte Kelber. Als Alternative habe man eine Technologie vorgeschlagen, bei der jedes Register über eine eigenständige Identifikation verfüge, die dann im Hintergrund verknüpft werden kann.
Mitteilung des Datenschutzbeauftragten
© dpa-infocom, dpa:220405-99-804228/2