Zwei Tage lang hat die Bundesregierung zur Halbzeitklausur auf Schloss Meseberg bei Berlin zusammengesessen - besonders im Fokus standen angesichts schwacher Konjunkturdaten Pläne zur Wirtschaftsförderung. Bei seiner Sitzung am Mittwoch hat das Kabinett daneben noch weitere Beschlüsse gefasst.
»Wachstumschancengesetz«
50 steuerpolitische Maßnahmen sollen die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren um 32 Milliarden Euro entlasten. Im Zentrum steht eine Prämie für Investitionen in den Klimaschutz. Außerdem enthält der Gesetzentwurf neue Abschreibungsregeln für Wohngebäude und Möglichkeiten für Unternehmen, Verluste steuerlich umfangreicher zu verrechnen. Das Steuersystem soll zudem durch höhere Schwellenwerte und Pauschalen vereinfacht werden.
Bürokratieabbau
Unternehmen und Bürger sollen von unnötiger Bürokratie befreit werden. Unter anderem sollen die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Hotels müssen künftig nicht mehr für jeden einzelnen Gast einen Meldeschein ausfüllen. Das Kabinett beschloss die Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz, ein konkreter Entwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden.
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die Bundesregierung will elektronische Rezepte und digitale Gesundheitsakten flächendeckend einführen. Bis Anfang 2024 sollen E-Rezepte für Patientinnen und Patienten in allen Praxen zu haben sein. Anfang 2025 sollen E-Patientenakten für alle kommen - es sei denn, man lehnt das ab. Auch die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung soll erleichtert und deutlich vorangebracht werden.
Einstufung von Georgien und Moldau als »sichere Herkunftsstaaten«: Mit der Aufnahme der beiden Länder in die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten sollen Asylverfahren von Georgiern und Moldauern schneller werden. Zudem können sie bei einem negativen Ausgang leichter abgeschoben werden.
Reform des BND-Gesetzes
Der deutsche Auslandsgeheimdienst soll unter anderem besser vor Spionage geschützt werden - auch vor der eigener Mitarbeiter. Dafür sollen etwa verdachtsunabhängige Personen-, Taschen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden können. Auch private Geräte wie Smartphones sollen kontrolliert werden können, wenn ein Verdacht vorliegt. Mit der Reform werden außerdem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Dabei geht es um die Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Polizeien und Staatsanwaltschaften.
Datenstrategie der Bundesregierung
In den kommenden zwei Jahren will die Bundesregierung die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von KI-Anwendungen in der Verwaltung schaffen. Dabei schließt sie auch die Entwicklung eigener KI-Sprachmodelle nicht aus, die in der Fachsprache als Large Language Models (LLM) bezeichnet werden. Neu in der Datenstrategie ist außerdem, dass in dem Papier nun erstmals ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Pläne formuliert wurde. Die Zeitleiste reicht bis Ende 2024.
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