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Das müssen Sie über die Hessen-Wahl wissen

Heute wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Was muss man dazu wissen? Ein kurzer Überblick:

Hessen
Jeder und jede Wahlberechtigte in Hessen hat zwei Stimmen. Mit der einen wird eine Landesliste einer Partei oder Wählergruppe gewählt. Foto: Arne Dedert/DPA
Jeder und jede Wahlberechtigte in Hessen hat zwei Stimmen. Mit der einen wird eine Landesliste einer Partei oder Wählergruppe gewählt.
Foto: Arne Dedert/DPA

Wahlberechtigte:

Rund 4,3 Millionen Wahlberechtigte können für den 21. hessischen Landtag ihre Kreuzchen machen. Insgesamt hat Hessen mehr als sechs Millionen Einwohner. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben. Mehr als 107 000 Erstwählerinnen und Erstwähler sind zur Wahl aufgerufen.

Kandidaten:

856 Kandidatinnen und Kandidaten treten an. 359 von ihnen kandidieren sowohl in einem Wahlkreis als auch auf der Landesliste ihrer Partei. Von den sechs derzeit im Wiesbadener Landtag vertretenen Parteien wurden insgesamt 515 Kandidaten nominiert, darunter 206 Frauen (Anteil 40 Prozent). Zugelassen sind insgesamt 21 Landeslisten von Parteien oder Wählergruppen.

Wahlergebnis 2018:

CDU und SPD erlitten jeweils zweistellige Verluste. Die CDU wurde mit 27 Prozent stärkste Partei und hätte sowohl mit der SPD (19,8 Prozent) als auch mit den Grünen (ebenfalls 19,8 Prozent) regieren können. Nach Verhandlungen erneuerten CDU und Grüne ihr Koalitionsbündnis. Die AfD erreichte 13,1 Prozent, ebenfalls in den Landtag zogen die FDP (7,5 Prozent) und die Linke (6,3 Prozent) ein. Die Wahlbeteiligung lag bei 67,3 Prozent.

Aktuelle Umfragen:

Erstmals könnten die Freien Wähler laut den jüngsten Umfragen den Sprung in den hessischen Landtag schaffen. Um das zu erreichen, müssen sie auf mindestens fünf Prozent der Stimmen kommen. Die CDU liegt laut dem am Donnerstagabend veröffentlichten ZDF-»Politbarometer« bei 32 Prozent. SPD und Grüne kommen auf je 17 Prozent, knapp vor der AfD (16 Prozent). Die FDP (5 Prozent) muss ebenso um den Wiedereinzug in den Landtag bangen wie die Linke (3 Prozent).

Wahlrecht:

Jeder und jede Wahlberechtigte in Hessen hat zwei Stimmen. Mit der einen wird eine Landesliste einer Partei oder Wählergruppe gewählt. Dieses Landesstimmenergebnis ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Landtag. Mit der anderen Stimme, der sogenannten Wahlkreisstimme, wird in jedem Wahlkreis eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter mit einfacher Stimmenmehrheit direkt gewählt. Der Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, 55 werden im Wahlkreis und 55 aus Landeslisten gewählt. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann das Parlament am Ende auch mehr Mitglieder haben.

Regierungsbildung:

Der neue Landtag trifft sich zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung erst am 18. Januar 2024. Denn erst am Vortag endet die aktuelle Wahlperiode. Nach der Wahl nehmen die Parteien in der Regel sogenannte Sondierungsgespräche über eine mögliche Zusammenarbeit auf. Dabei geht es noch eher informell um gemeinsame Schnittmengen, aber auch Unterschiede. Sind die Gespräche erfolgreich, folgen Koalitionsverhandlungen, in denen die Partner einen Koalitionsvertrag aushandeln. Darin sind Projekte und Ziele des Bündnisses festgeschrieben, die während der gemeinsamen Regierungszeit umgesetzt werden sollen. Über diesen Vertrag wird dann jeweils auf Parteitagen abgestimmt. Sollte sich bis zur ersten Sitzung des neuen Landtags im Januar noch keine regierungsfähige Mehrheit gefunden haben, bleibt die bisherige Landesregierung geschäftsführend im Amt. Die derzeitige Landesregierung bleibt also erst einmal im Amt

© dpa-infocom, dpa:231008-99-482878/2