Mit Blick auf die jüngsten Koranverbrennungen und deren Folgen für die Sicherheitslage verschärft nach Schweden auch Dänemark seine Grenzkontrollen.
Wie das dänische Justizministerium am späten Donnerstagabend mitteilte, hält es die staatliche Polizei für notwendig, den Einsatz an den dänischen Grenzen vorläufig bis zum 10. August zu verstärken. Dies bedeute unter anderem, dass Einreisende aus Schweden in der kommenden Zeit stichprobenartige Grenzkontrollen erleben könnten, hieß es vom Ministerium.
An der deutsch-dänischen Grenze bemannt die Polizei nun wieder die Grenzübergänge in Padborg, Kruså und Frøslev dauerhaft mit Personal, wie die Polizei im Süden der Region Jütland am Freitag mitteilte. An den weiteren Übergängen sollen Patrouillen Reisende kontrollieren. Generell wollen die Beamten demnach verstärkt darauf achten, ob man ein legitimes Anliegen im Land hat.
Die Polizeibezirke Südseeland und Lolland-Falster teilten zudem mit, dass Einreisende in den Fährhafen Rødbyhavn und Gedser stärker kontrolliert werden. Die Einreise werde daher möglicherweise fünf bis zehn Minuten länger dauern. In den Häfen kommen Fähren aus Puttgarden auf Fehmarn beziehungsweise aus Rostock an.
PET: Gefahrenbild hat sich durch Koranverbrennungen verändert
Grundlage für die verschärften Grenzkontrollen sind nach Angaben des Justizministeriums Empfehlungen des Inlandsnachrichtendienstes PET. Die jüngsten Koranverbrennungen hätten das aktuelle Gefahrenbild verändert. Es sei deshalb derzeit nötig, den Blick stärker darauf zu richten, wer nach Dänemark einreise.
Koranverbrennungen in Schweden und in Dänemark hatten zuletzt wütende Proteste in muslimisch geprägten Staaten ausgelöst und den beiden skandinavischen Ländern diplomatischen Ärger eingebracht. Die Aktionen werden von kleinen Gruppen durchgeführt, die damit Muslime provozieren wollen. Kritik an Religionen ist in Dänemark wie in Schweden von der Meinungsfreiheit gedeckt. In beiden Ländern prüfen die Regierungen derzeit allerdings, inwieweit solche Aktionen in bestimmten Fällen rechtlich untersagt werden können.
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