Ausländischen Kriminellen soll nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) künftig die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden.
»Straftätern mit doppelter Staatsbürgerschaft muss die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden können, wenn sie sich erheblich strafbar gemacht haben und damit in schwerwiegender Weise wesentliche Interessen unseres Gemeinwesens beeinträchtigen«, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München. Dafür sei eine Grundgesetzänderung erforderlich. Als Beispiele nannte Herrmann schwere antisemitische Gewalttaten oder schwere Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung.
Wer Derartiges verübe, solle sich nicht mehr auf die Privilegien der deutschen Staatsbürgerschaft berufen können, so Herrmann. Stattdessen müssten diejenigen, deren »weiterer Aufenthalt die Interessen unseres Gemeinwesens schwer beeinträchtigt«, in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können.
Herrmann: »Deutliche Unwucht«
Die von der Ampel-Bundesregierung geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verschärfe den Handlungsbedarf, weil Einbürgerungen in Deutschland erheblich erleichtert und Doppelstaatsbürgerschaften zur Regel werden sollten, sagte Herrmann. Dessen Verabschiedung planten SPD, Grüne und SPD noch im ersten Halbjahr 2024.
»Davon abgesehen, dass ich derzeit keinen Grund sehe, beim aktuell geltenden Staatsbürgerschaftsrecht etwas zu ändern: Mit der gleichen Verve muss sich die Bundesregierung nun aber auch damit beschäftigen, wie bei doppelten Staatsbürgerschaften die deutsche aberkannt werden kann.«
Ohne die Änderung des Grundgesetzes drohe eine »deutliche Unwucht«, sagte Herrmann. »Es darf für Doppelstaatler keinen Persilschein geben, dass ihnen die einmal erworbene deutsche Staatsangehörigkeit auf Lebenszeit garantiert ist, unabhängig davon, wie sehr sie durch schwere Straftaten unser Gemeinwesen schädigen.«
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