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Corona-Warn-App soll nicht zur Pflicht werden

Infektionsketten sollen ab morgen per Corona-Warn-App nachvollziehbar sein. Der Datenschutz und das Open-Source-Konzept überzeugen viele. Es gibt aber auch Forderungen nach einem Gesetz zur App.

Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App ging an den Start. Foto: Stefan Jaitner/dpa
Die Corona-Warn-App ging an den Start. Foto: Stefan Jaitner/dpa

BERLIN. Die Menschen in Deutschland sollen auf keinen Fall dazu gezwungen werden, die offizielle Corona-Warn-App des Bundes zu installieren und zu verwenden. Das betonte Regierungssprecher Steffen Seibert in der Bundespressekonferenz: »Freiwillig heißt freiwillig.«

Für die Bundesregierung bedeute Freiwilligkeit, dass durch die Nichtnutzung der App keinerlei Nachteile entstehen. »Und für uns gehört eigentlich dazu auch, dass man nicht belohnt wird«, sagte Seibert auf die Frage, ob Geschäfte oder Arbeitgeber die Nutzer einer App bevorzugen dürften.

Die Corona-Warn-App wird morgen von der Bundesregierung, dem Robert-Koch-Institut und den beteiligten Unternehmen offiziell vorgestellt. An der Präsentation der App werden von Regierungsseite Innenminister Horst Seehofer (CSU), Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU), sowie Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) teilnehmen.

Zudem sind demnach bei der Vorstellung auch der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, Telekom-Vorstandschef Timotheus Höttges und SAP-Vorstandsmitglied Jürgen Müller dabei.

Am Sonntag war nach letzten erfolgreichen Tests die Entscheidung gefallen, die App am Dienstag vorzustellen und freizuschalten. Mit der App sollen die Corona-Infektionsketten besser erkannt werden. Sie soll dafür sorgen, dass bei einer Lockerung für das öffentliche Leben die Ausbreitung des Coronavirus nicht wieder stark zunimmt.

Im Vorfeld hatten zuletzt die Verbraucherzentralen darauf bestanden, dass die künftige Corona-Warn-App tatsächlich freiwillig bleibt. Zuvor hatten bereits die Grünen und die Linken im Bundestag ein Gesetz verlangt, um eine mögliche Diskriminierung auszuschließen. Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, sagte: "Es darf nicht sein, dass Arbeitgeber, Restaurants oder staatliche Behörden die App-Nutzung als Zutrittsvoraussetzung definieren und damit die Freiwilligkeit schleichend zum Zwang machen. Das Prinzip der Freiwilligkeit sei essenziell, müsse nun in der Praxis aber angewendet und auch kontrolliert werden.

Generell gehe die App in die richtige Richtung, sagte Müller. Die Entscheidung für eine dezentrale Datenverarbeitung erhöhe den Datenschutz und minimiere die Gefahr des Datenmissbrauchs. Covid-19 werde aber nicht per App verschwinden. »Politik und Gesellschaft sollten aus den App-Daten deshalb keine voreiligen Schlüsse zur Bewertung von Ausgangsbeschränkungen, Hygienemaßnahmen oder individuellen Gesundheitszuständen ziehen.«

Seibert betonte, die rechtlichen Anforderungen an die App seien durch die Datenschutzgesetze wie die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die geltenden rechtlichen Regelungen zum Verbraucherschutz bereits erfüllt. (dpa)