Corona-Impfungen sind nach dem Ende der lange geltenden Krisenregeln noch nicht in allen Bundesländern direkt auf Kassenkosten zu bekommen. Dafür nötige Einigungen zur Vergütung gab es bisher zunächst in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, der Region Westfalen-Lippe und im Saarland, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Wo die Vergütung noch nicht geregelt ist, bekommen Patientinnen und Patienten demnach vorerst eine Privatrechnung und können sie dann zur Erstattung bei der gesetzlichen Kasse einreichen.
Die Organisation der Corona-Impfungen war zu Ostern vom vorherigen Krisenmodus in die reguläre Versorgung in den Praxen übergegangen. Die Vergütung dafür wird den Angaben zufolge jeweils auf Landesebene zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen geregelt.
Rahmen für den Anspruch auf kostenlose Impfungen ist nun eine Richtlinie, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) orientiert. Laut einer Bundesverordnung sind Impfungen auf Kassenkosten aber weiterhin auch darüber hinaus möglich, wenn eine Ärztin oder ein Arzt es für medizinisch erforderlich hält. Die einst stark nachgefragten Impfungen laufen seit langem nur noch schleppend.
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