In einem Prozess um die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr hat ein Experte des Robert Koch-Instituts (RKI) die Wirksamkeit der Impfung unterstrichen.
»Der Schutz vor einer schweren Erkrankung ist ein halbes Jahr nach dem Booster auch bei der Omikron-Variante sehr stabil und nur leicht abnehmend«, sagte der Leiter der Impfprävention beim RKI, Ole Wichmann, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Schutz vor einem milden Verlauf oder einer Übertragung nehme mit der Zeit aber deutlich ab.
Offiziere klagen
Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei in erster und letzter Instanz zuständig.
Die Anwälte der Offiziere stellten infrage, dass die Corona-Impfung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet sei. Sie bezweifelten auch, dass Covid-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung sei - insbesondere für die Berufsgruppe der Soldaten. Die Anwälte warfen dem RKI unter anderem vor, gewisse Daten für eine Einschätzung nicht zu berücksichtigen oder zu manipulieren.
Der Mediziner und Epidemiologe des RKI stützte seine Angaben neben den Meldedaten der Gesundheitsämter vor allem auf RKI-Studien und internationale Erhebungen. Aktuelle Daten zur Wirksamkeit der Impfstoffe will das RKI demnach in etwa zwei Wochen vorlegen. »An dem Schutz vor schweren Verläufen wird sich aber nichts ändern«, betonte Wichmann.
Zudem äußerte sich der Leiter des Referats Arzneimittelsicherheit beim Paul-Ehrlich-Institut zu den Nebenwirkungen der verwendeten Impfstoffe. Es gebe derzeit etwa 290.000 Meldungen über Nebenwirkungen nach Impfungen in Deutschland, von denen rund 30.000 schwerwiegend gewesen seien, erläuterte Dirk Mentzer. Bei den gut 2800 Todesfällen, die in Verbindung mit der Impfung gebracht wurden, sei eine genauere Aufklärung versucht worden.
Keine Risikosignale
Daraus hätten sich aber keine Risikosignale ergeben, die als Warnung vor einem Impfstoff gewertet werden könnten. Den Vorwurf der Anwälte der Offiziere, das Paul-Ehrlich-Institut verschleiere unliebsame Meldungen und schöne den Sicherheitsbericht, wies der Experte zurück. Er kritisierte jedoch, dass umfangreiche Patientendaten von den Kassenärztlichen Vereinigungen dem Paul-Ehrlich-Institut nach wie vor nicht zur Verfügung gestellt werden.
Der zweite Verhandlungstag entwickelte sich zu einem stundenlangen Zwiegespräch zwischen den Experten und den Anwälten der Offiziere. Die Prozessvertreter des Bundesverteidigungsministeriums hielten sich komplett zurück. »Wir halten eine Impfung nach wie vor für alternativlos. Vor allem vor dem Hintergrund der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr«, sagte Leitende Regierungsdirektor Andy Rothammel am Rande der Verhandlung.
Erst nach neun Stunden wurde die Verhandlung am Dienstagabend unterbrochen und sollte am Mittwoch fortgesetzt werden. Ob dann eine Entscheidung verkündet wird, ist noch unklar.
Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und Influenza. Am 24. November 2021 hatte das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich aufgenommen. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Laut einer vorläufigen Erhebung des Verteidigungsministeriums liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent.
Laut einer vorläufigen Erhebung des Verteidigungsministeriums liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent.
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