Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) rechnet damit, dass mit der Teillegalisierung von Cannabis auf Justiz und Polizei mittelfristig weniger Arbeit zukommt. »Die Umstellung bedeutet einmalig einen höheren Arbeitsaufwand, aber perspektivisch werden Polizei und Justiz entlastet«, sagte Buschmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag). »Sie können dann noch stärker relevanter Kriminalität nachgehen.«
Derzeit gebe es mehr als 100.000 Strafverfahren gegen Cannabis-Konsumenten, sagte Buschmann dem Blatt. Dies sei ein Zeichen, dass die bisherige Cannabis-Politik gescheitert sei. »Sie hat Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz stark belastet, aber den Konsum in Wahrheit doch kaum unterbunden. Konsumenten wurden stattdessen in die Hände von Dealern mit minderwertigen Produkten und harten Drogen getrieben.«
Polizei-Gewerkschaft: Konflikte sind vorprogrammiert
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) rechnet mit Problemen bei Kontrollen. »Konflikte sind vorprogrammiert«, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Alexander Poitz der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. »Wir sind uns sicher, dass es aufgrund verschiedenster Unklarheiten und fehlender gesetzlicher Definitionen zu deutlich spürbaren Unzufriedenheiten, Unsicherheiten und Fehlern bei allen Beteiligten kommen wird.«
Der Gewerkschafter verwies etwa auf unterschiedliche Abstandsregelungen zu Einrichtungen. Zudem fehlten der Polizei für Kontrollen Gegenstände wie Feinwaagen oder Analyseinstrumente. Das Gesetz umzusetzen, werde viel Kraft kosten.
»Die Last der Gesetzesumsetzung liegt auf den Schultern der Länder und Kommunen. Der Bund hat bestellt, der Bund muss bezahlen«, forderte Poitz. Er verwies auf den seinen Worten zufolge dringenden Bedarf an Fortbildung und Ausstattung. »Das darf doch keine Leistung der Länder sein, diese Gelder aufbringen zu müssen. Es dürfte schon schwierig genug werden, die Fortbildung überhaupt auf die Beine zu stellen.«
Konsum seit Mitternacht legal
Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit Mitternacht erlaubt. Wer 18 und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf unter anderem auf Spielplätzen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen.
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