Bundesjustizminister Marco Buschmann hat den Ländern für die kommenden Jahre 200 Millionen Euro für Projekte zur Digitalisierung ihrer Justizbehörden in Aussicht gestellt. Weitere Mittel - etwa für zusätzliche Stellen - sind nicht Teil des Angebots, das der FDP-Politiker am Freitag den Justizministern der Länder vorlegte. »Nur ein Rechtsstaat, der technisch nicht hinterherhinkt, wird dauerhaft eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern genießen«, heißt es in dem Schreiben Buschmanns an seine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Trotz der durch die wirtschaftlichen Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine stark veränderten, krisengeprägten Gesamtlage sei der Bund weiterhin bereit, die Länder zu unterstützen, betonte Buschmann. Das Bundesjustizministerium werde dafür einen »Pakt für den digitalen Rechtsstaat« auflegen, um gemeinsam mit den Ländern Digitalisierungsprojekte zu verwirklichen und damit auch die Justizbehörden der Länder zu entlasten. Im Haushaltsjahr 2023 sollen damit laut Buschmann - vorbehaltlich der Zustimmung der Haushaltspolitiker - 50 Millionen Euro bereitgestellt werden. Insgesamt sei beabsichtigt, dass der Bund für diese Projekte in den kommenden Jahren bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung stelle.
Länder hatten sich mehr Geld erhofft
Die Länder hatten sich wohl etwas mehr Geld erhofft, auch zur Finanzierung von Stellen in den Justizbehörden, da wo die Arbeitslast besonders hoch ist. Allerdings ist die Justiz - abgesehen von der Bundesjustiz - Ländersache. Die über den Pakt für den Rechtsstaat 1.0 bereitgestellten Mittel für zusätzliche Stellen waren aus Sicht des Bundes als »Anschubfinanzierung« gedacht gewesen.
Der bayerische Justizminister, Georg Eisenreich(CSU), sagte der dpa am Freitag nach dem Gespräch mit Buschmann: »Das Angebot ist in jeder Hinsicht unzureichend.« Die Summe, die über mehrere Jahre verteilt werden solle, sei nicht angemessen. Der Weg über Projektfinanzierungen lasse zudem offen, ob dies überhaupt zu einer Entlastung der Länder führen werde. Er erwarte stattdessen »eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten, die durch Bundesgesetze verursacht werden«, sagte Eisenreich.
Auch Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza reicht das Angebot des Bundes noch nicht. Dem ersten substanziellen Gespräch mit Buschmann zur Weiterentwicklung des Pakts für den Rechtsstaat müssten weitere folgen. Der Ampel-Koalitionsvertrag sehe vor, den Pakt verstetigen und ihn um einen Digitalpakt für die Justiz zu erweitern. »Angesichts dieses Versprechens ist das Angebot unzureichend«, befand die CDU-Politikerin.
Kosten im Justizvollzug senken
Buschmann hatte zuletzt auf Einsparungen der Länder in Höhe von 60 Millionen Euro pro Jahr durch die Umsetzung seines Vorhabens zur Verkürzung der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe hingewiesen. Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, muss dafür ersatzweise ins Gefängnis. An diesem Grundsatz will Buschmann zwar nicht rütteln. Laut seinem Entwurf soll ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe aber künftig nicht mehr einem, sondern zwei sogenannten Tagessätzen entsprechen. Die Zeit hinter Gittern würde dadurch also kürzer, was die Kosten im Justizvollzug senken würde.
In der vergangenen Legislaturperiode hatte die große Koalition einen sogenannten Pakt für den Rechtsstaat beschlossen. Der Bund hatte damals 220 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Stellen bei den Staatsanwaltschaften und an Gerichten zu schaffen. Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: »Wir verstetigen mit den Ländern den Pakt für den Rechtsstaat und erweitern ihn um einen Digitalpakt für die Justiz.«
Die Länder hatten laut Bundesjustizministerium zwischen 2017 und 2021 rund 2700 Stellen für Richter und Staatsanwälte neu geschaffen und knapp 2500 Stellen neu besetzt. Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel von 2000 neuen Stellen wurde damit übertroffen. Der Bund hatte im gleichen Zeitraum die Zahl der Stellen beim Generalbundesanwalt um 71 erhöht sowie 24 neue Stellen für zwei neue Senate beim Bundesgerichtshof geschaffen.
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