Der Bundesrat hat Generalbundesanwalt Peter Frank zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen, wie Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach der Abstimmung mitteilte.
CSU und CDU hatten sich auf den Personalvorschlag verständigt. Die CSU hatte wegen einer geltenden Absprache zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien das Vorschlagsrecht. Gewählt werden die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat. Frank soll Peter Müller nachfolgen. Der frühere saarländische CDU-Ministerpräsident war Ende 2011 ans Bundesverfassungsgericht gekommen. Er hat sowohl die Altersgrenze von 68 Jahren als auch das Ende seiner 12-jährigen Amtszeit erreicht.
Buschmann: »Ein ausgezeichneter Jurist«
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lobte: »Peter Frank ist ein ausgezeichneter Jurist und hat sich in seiner Amtszeit als Generalbundesanwalt und Behördenleiter große Verdienste erworben.« Er danke ihm »für seinen langjährigen engagierten Einsatz für unseren Rechtsstaat, den er nun an anderer Stelle fortsetzen wird«.
CSU-Chef Markus Söder sagte nach Franks Wahl, dieser habe als Generalbundesanwalt seine bisherigen Aufgaben hervorragend bewältigt. Deshalb habe er ihn als Bundesverfassungsrichter vorgeschlagen. »Damit ist Bayern wieder am Bundesverfassungsgericht vertreten.« Frank verfüge über höchsten juristischen Sachverstand, er werde das Bundesverfassungsgericht mit seiner Expertise bereichern und den hohen Ansprüchen dieser einzigartigen Institution gerecht.
Frank ist seit dem 5. Oktober 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und somit Chef der Bundesanwaltschaft. Er war mit 47 Jahren bei Amtsantritt der jüngste Generalbundesanwalt. Öffentliche Statements von Frank sind rar gesät. Hin und wieder gibt der Chefankläger Interviews. Er arbeitete an einer besseren Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist der Kampf gegen Terrorismus. Zuletzt war die Zahl der Ermittlungsverfahren hierzu deutlich gestiegen.
Frank gilt als erfahren, belastbar, umgänglich und locker. Er hat in Würzburg und München Rechtswissenschaften studiert, beide Staatsexamen mit Bestnoten abgelegt und zum Strafrechtsverfahren promoviert (»summa cum laude«). Danach arbeitete er als Staatsanwalt in München und später für das bayerische Justizministerium.
Vor Frank war lange der frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) als möglicher Nachfolger für Karlsruhe gehandelt worden. Gegen ihn sprach dem Vernehmen nach unter anderem eine mögliche Befangenheit wegen dessen CSU-Parteibuch im anstehenden Klageverfahren gegen das Bundestagswahlrecht am Verfassungsgericht.
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