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Bundestagswahl in Berlin soll teilweise wiederholt werden

Nun steht es fest: Die Pannenserie bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin wird Konsequenzen haben - die Wahl wird teilweise wiederholt. Der Bundestagsbeschluss ist aber vermutlich nicht das letzte Wort.

Schlangen vor Berliner Wahllokalen
Wählerinnen und Wähler stehen im Stadtteil Prenzlauer Berg vor einem Wahllokal Schlange. Foto: Hauke-Christian Dittrich
Wählerinnen und Wähler stehen im Stadtteil Prenzlauer Berg vor einem Wahllokal Schlange.
Foto: Hauke-Christian Dittrich

Wegen zahlreicher Pannen soll die Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in Berlin teilweise wiederholt werden. In 431 Wahlbezirken werden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, erneut Erst- und Zweitstimme abzugeben.

Das hat der Bundestag am späten Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen. Der Union und der AfD ging das nicht weit genug. Die Oppositionsfraktionen wünschten sich eine Wiederholung in wesentlich mehr Wahlbezirken. Wann erneut gewählt wird, ist offen. Unklar ist auch, welche Auswirkungen dies auf die Zusammensetzung des Bundestags haben wird.

Bundeswahlleiter Georg Thiel begrüßte die Bundestagsentscheidung. »Jetzt herrscht Klarheit«, hieß es in einer Mitteilung. »Aufgrund der Häufung und Schwere der Wahlfehler und weil diese sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben können, ist diese Entscheidung meines Erachtens richtig, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den korrekten Wahlablauf nachhaltig zu sichern.«

Gegen die Wahl gingen insgesamt 2172 Einsprüche ein

Betroffen sind nach dem Beschluss des Parlaments 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Erneut gewählt werden soll in jenen Wahlbezirken, in denen die Stimmabgabe 2021 aufgrund von Wahlfehlern unterbrochen wurde, in denen es erhebliche Verzögerungen gab oder in denen Wähler wegen fehlender oder falscher Wahlzettel nicht gültig abstimmen konnten. Ein Wiederholungsgrund liegt auch vor, wenn Wahllokale noch nach 18.30 Uhr geöffnet waren.

Die Parteien im Bundestag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Wann dieses dann entscheidet, ist offen. Eine mögliche Folge der Teilwiederholung der Wahl könnte sein, dass anschließend weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag vertreten sein werden. Das wäre insbesondere bei einer niedrigen Wahlbeteiligung der Fall.

Gegen die Wahl gingen insgesamt 2172 Einsprüche beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags ein - so viele wie nie zuvor. Rund 1700 davon betrafen allein den Wahlablauf in Berlin.

In der Hauptstadt steht zugleich die Abgeordnetenhauswahl vom selben Tag auf der Kippe. Darüber wird am kommenden Mittwoch (16.11.) das Berliner Verfassungsgericht entscheiden. In der mündlichen Verhandlung zeichnete sich ab, dass das Gericht eine komplette Wiederholung anordnen könnte. Spätestens 90 Tage nach der Verkündung der Entscheidung müsste dann das Landesparlament neu gewählt werden.

Aus Sicht des Bundeswahlleiters müssen nun schnell wichtige Fragen geklärt werden. »Wir brauchen vor allem Rechtssicherheit dahingehend, wann ein Wahlfehler vorliegt und dieser Mandatsrelevanz entfaltet.« Zu klären sei beispielsweise, wann Wahlräume nach 18 Uhr endgültig zu schließen seien oder welche Wartezeiten vor den Wahlräumen für die Bürger noch hinnehmbar seien, sagte Thiel.

Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

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