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Bundestag verabschiedet Chancen-Aufenthaltsrecht

Ein Baustein der neuen Asyl- und Migrationspolitik der Ampel-Regierung hat den Bundestag passiert. Das Vorhaben eröffnet gut integrierten Ausländern die Chance auf einen langfristigen Aufenthalt.

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Stimmabgabe im Bundestag. Foto: Kay Nietfeld
Stimmabgabe im Bundestag.
Foto: Kay Nietfeld

Nach einem heftigen Schlagabtausch zwischen der Ampel-Koalition und Innenpolitikern der Unionsfraktion hat der Bundestag das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht verabschiedet. Es soll gut integrierten Ausländern, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive in Deutschland bieten.

Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.

Die Debatte über das Vorhaben offenbarte, dass sich vor allem CDU-Abgeordnete, die über Jahre eng mit der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zusammengearbeitet haben, nicht so klar gegen die Reformen von SPD, Grünen und FDP in der Asyl- und Migrationspolitik positionieren wollen wie die Innenpolitiker der Unionsfraktion.

Für den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP votierten in einer namentlichen Abstimmung 371 Abgeordnete der Koalition. Insgesamt 226 Parlamentarier stimmten dagegen: 157 Abgeordnete der Union, 66 AfD-Abgeordnete sowie drei Fraktionslose. Zu den 57 Abgeordneten, die sich enthielten, zählten 3 Abgeordnete der FDP sowie 20 Mitglieder der Unionsfraktion, darunter der frühere NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, Ex-Kanzleramtsminister Helge Braun, Monika Grütters und Serap Güler. Auch alle 33 Abgeordneten der Linksfraktion, die ihre Stimme abgaben, sowie ein Fraktionsloser enthielten sich.

Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) war zwar während der Debatte im Saal, gab aber hinterher keine Stimmkarte ab. Ein Sprecher der Fraktion teilte auf Anfrage mit: »Herr Merz hat an der Abstimmung vorhin nicht teilgenommen, weil er auf dem Weg zu einem auswärtigen Termin ist und für den ganzen Tag im Bundestag entschuldigt ist. Seine Position zu diesem Thema ist hinlänglich bekannt.« Die namentliche Abstimmung war von der Ampel-Koalition beantragt worden, wohl um die Meinungsverschiedenheiten in der Unionsfraktion deutlich zu machen.

Kritik von der Union

In der abschließenden Beratung warf die Union der Ampel-Koalition vor, mit ihrem geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht abgelehnte Asylbewerber zu belohnen, die über Jahre nicht zu einer Klärung ihrer Identität beigetragen hätten. Sie stünden am Ende besser da als ehrliche Ausländer, die ihre Identität offenlegten und dadurch leichter abgeschoben werden könnten. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) sagte, es wäre besser, sich »auf die wirklich Schutzberechtigten« zu fokussieren. Für gut integrierte langjährig Geduldete gebe es heute schon genügend Ausnahmen und pragmatische Lösungen.

Clara Bünger (Linke) wies darauf hin, »dass es Länder und Botschaften gibt, die diese Papiere nicht ausstellen«. Der CDU-Politiker Detlef Seif räumte ein: »Diesen Personenkreis, den sie geschildert haben, den gibt es.« Durch die Reform der Ampel-Koalition werde dieses Problem aber nicht gelöst.

Der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh sagte, dass sich viele Menschen in Deutschland niederlassen und integrieren wollten, sei »ein Kompliment für dieses Land«. Es sei Zeit, mit der »verkrampften Einwanderungs- und Asylpolitik« aufzuhören, forderte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann. Sein Fraktionskollege Adis Ahmetovic berichtete von seiner eigenen, schwierigen Zeit als Geduldeter. Er sagte, das Chancen-Aufenthaltsrecht sei »ein Zeichen im Sinne von Fairness, Partizipation, Anerkennung und Respekt«.

Auch in den Wahlkreisen vieler Unionsabgeordneten gebe es viele Unternehmen, in denen Menschen arbeiteten, die von der Neuregelung profitieren könnten, sagte die Grünen-Migrationsexpertin Filiz Polat.

Identität muss geklärt sein

Der Gesetzentwurf hält im Grundsatz daran fest, dass nur dann ein Aufenthaltstitel erteilt werden soll, wenn die Identität geklärt ist. Er bietet diese Möglichkeit jedoch auch dann, wenn ein Ausländer »die erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen« hat.

Die FDP hatte in den parlamentarischen Beratungen darauf gedrungen, dass nur von der neuen Regelung profitieren kann, wer nach Abschluss seines Asylverfahrens mindestens ein Jahr mit einer Duldung in Deutschland verbracht hat. Damit wollen die Liberalen verhindern, dass womöglich jemand schon nach einem sehr langen Asylverfahren und einer an praktischen Hürden gescheiterten Abschiebung zum Kreis derjenigen gehört, die für einen langfristigen Aufenthalt infrage kommen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte: »Die bisherige Praxis der Kettenduldungen beenden wir. Damit beenden wir auch die oft jahrelange Unsicherheit für Menschen, die schon längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind.«

© dpa-infocom, dpa:221201-99-747113/14