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Bundestag beendet Blutspende-Ausschluss von Schwulen

Männer, die kürzlich Sex mit einem neuen oder wechselnden Partnern hatten, wurden bisher von der Blutspende ausgeschlossen. Die Ampel spricht von Diskriminierung - und hat das Gesetz nun geändert.

Blutspende
Für die Blutspende gibt es neue gesetzliche Vorgaben. Foto: Oliver Berg
Für die Blutspende gibt es neue gesetzliche Vorgaben.
Foto: Oliver Berg

Homosexuelle Männer dürfen nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschloss der Bundestag am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes. Dort wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die sexuelle Orientierung bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss nicht berücksichtigt werden darf.

Bislang sieht eine Richtlinie der Bundesärztekammer vor, dass Männer, die Sex mit Männern haben, nach Sexualkontakt mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner für vier Monate zurückgestellt werden. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass eine mögliche HIV-Infektion weitergegeben wird.

Die Ampel-Parteien hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diese Praxis zu beenden. »Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund für diese Diskriminierung«, betonte die SPD-Abgeordnete Heike Engelhardt. »Es ist schade, dass Menschen 2023 noch mit derartigen Benachteiligungen und Vorurteilen zu kämpfen haben.« Wegen des »individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person« bleibt eine Rückstellung von Spendern im Rahmen der Risikobewertung aber weiterhin möglich.

Mit der Gesetzesänderung werden auch die bisherigen Höchstaltersgrenzen für eine Blutspende aufgehoben. Bislang durften Erstspender - je nach Region - nur etwa 65 Jahre alt sein. Bei Wiederholungsspendern lag die Obergrenze meist zwischen 70 und 75 Jahren. Künftig soll stattdessen nun ein Arzt die individuelle »Spendetauglichkeit« beurteilen.

© dpa-infocom, dpa:230316-99-981815/2