Ausweitung der Brustkrebs-Früherkennung: Künftig dürfen Frauen bis zur Vollendung ihres 76. Lebensjahres an dem Screening teilnehmen. Das sieht eine novellierte Verordnung des Bundesumweltministeriums vor, die an heute in Kraft tritt. Zusätzlich rund 2,5 Millionen Frauen haben durch die Ausweitung Anspruch auf eine Teilnahme, wie der Gemeinsame Bundesausschuss mitteilte, das oberste Entscheidungsgremium über Leistungen der Krankenkassen im Gesundheitswesen.
Bislang war es Frauen nur bis 69 Jahren erlaubt, an den Röntgen-Untersuchungen teilzunehmen. Ab Juli können sich auch Frauen zwischen 70 und 75 zum Mammografie-Screening anmelden. Der Bundesausschuss hatte die Altersgrenze im vergangenen Jahr angehoben. Die nun erteilte Strahlenschutz-Zulassung sei die letzte Voraussetzung für das Inkrafttreten, so der Ausschuss. Frauen im Alter von 70 bis 75 könnten sich folglich ab 1. Juli bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden.
Jährlich rund 70.000 Neuerkrankungen
Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte: »Durch die erweiterte Altersgrenze können künftig noch mehr Frauen zu den Untersuchungen gehen.« Das finde hoffentlich großen Anklang. »Brustkrebs-Früherkennung kann eine echte Lebensretterin sein.« Brustkrebs ist mit jährlich rund 70.000 Neuerkrankungen die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Seit 2009 wird Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre eine Röntgen-Untersuchung zur Früherkennung angeboten.
Bei der Anmeldung zum Screening muss die letzte Früherkennungs-Mammografie laut Bundesausschuss mindestens 22 Monate her sein. Voraussichtlich ab 2026 würden alle Frauen ab 70 Jahren automatisch eine schriftliche Einladung erhalten. Davor seien umfangreiche Vorbereitungen notwendig.
Auch jüngere Frauen als bisher können womöglich absehbar an dem Programm teilnehmen. Der Ausschuss will nach eigenen Angaben in diesem Jahr seine Beratungen dazu abschließen, ob auch Frauen zwischen 45 und 50 Jahren in das Mammografie-Screening einbezogen werden.
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