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BND-Mitarbeiter unter Spionage-Verdacht - Prozessbeginn

Der Fall hat das Zeug für einen Spionage-Thriller: Konspirative Treffen, Fotos von Geheimunterlagen, Verschleierungsversuche im Gefängnis.

BND
Die Bundesanwaltschaft hat einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) und einen mutmaßlichen Komplizen angeklagt. Foto: Christophe Gateau/DPA
Die Bundesanwaltschaft hat einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) und einen mutmaßlichen Komplizen angeklagt.
Foto: Christophe Gateau/DPA

Kein Laptop, kein Handy, selbst Armbanduhr und eigene Stifte dürfen nicht in den Gerichtssaal. Weil es dort um Landesverrat und Staatsgeheimnisse geht, gelten für den Prozess vor dem Berliner Kammergericht strengste Sicherheitsvorkehrungen.

Mitten im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine soll ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) für Moskau spioniert haben. Vor knapp einem Jahr schreckte die Nachricht Politik und Behörden kurz vor Weihnachten auf. Seit Mittwoch steht der seit 2007 zur Geheimhaltung verpflichtete BND-Mitarbeiter nun vor Gericht. Mitangeklagt ist ein in Russland geborener Geschäftsmann.

Landesverrat für »Agentenlohn« begangen?

Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen Landesverrat im besonders schweren Fall vor. Der 53-jährige Carsten L. und sein mutmaßlicher Komplize Arthur E. (32) sollen im Herbst 2022 geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB verraten haben. Dafür sollen sie laut Anklage einen »Agentenlohn« in Höhe von 450.000 Euro beziehungsweise 400.000 Euro bekommen haben. Die beiden Deutschen befinden sich in Untersuchungshaft im Gefängnis in Berlin-Moabit.

Im Gerichtssaal sitzen sie mit etwas Abstand nebeneinander in einer Glasbox hinter ihren Anwälten. Sichtbaren Kontakt gibt es nicht.

Verbotener Austausch in der Haft

In der Haftanstalt sollen sich die Angeklagten dagegen mit Hilfe eines Helfers schriftlich ausgetauscht haben. Der zuständige 6. Strafsenat sieht deswegen neben der Fluchtgefahr auch eine Verdunkelungsgefahr und hat den bestehenden Haftbefehl entsprechend erweitert, wie der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt während des Prozesses mitteilte.

Während Carsten L. bislang zu den Vorwürfen schweigt, soll sich sein mutmaßlicher Komplize umfassend geäußert haben. Aus Sicht des Verteidigers des BND-Mitarbeiters, Johannes Eisenberg, handelt es sich um »stark schwankende Aussagen«, der 32-Jährige sei eine »unzuverlässige Person«. »Es gibt keinerlei objektiven Beweis dafür, dass es den anklagegenständlichen Verrat gegeben hat«, erklärte Eisenberg in einer am Mittwoch verbreiteten Mitteilung.

Bei dem verbotenen Schriftverkehr in der Haft soll L. den Mitangeklagten aufgefordert haben, alle Aussagen zurückzunehmen. Dann sei »die Sache schnell vom Tisch - sonst acht Jahre und plus«, zitierte Richter Schmidt aus einem Brief, der am 25. November im Gefängnis gefunden wurde. Das Gericht geht davon aus, dass L. Urheber des Schriftstücks ist.

Interne Dokumente ausgedruckt und abfotografiert

Laut Anklage kennen sich der BND-Mitarbeiter und der Geschäftsmann, der unter anderem mit Edelsteinen handelte, seit Mai 2021. Spätestens im September 2022 sollen der Soldat und sein mutmaßlicher Komplize sich zum Geheimnisverrat entschlossen haben. Der 53-Jährige soll nach den Ermittlungen im September und im Oktober 2022 neun interne BND-Dokumente an seinen Arbeitsplätzen in Berlin und Pullach bei München ausgedruckt oder vom Dienstrechner abfotografiert und an den Geschäftsmann weitergegeben haben. Der soll dem BND-Mitarbeiter eine Beteiligung an einem Erzabbauprojekt in Aussicht gestellt haben.

Zwei Übergaben soll es gegeben haben. Eine an einem Sportplatz am Dienstort im bayerischen Pullach; eine weitere in Berlin, wo L. eine Wohnung hatte. Der Geschäftsmann soll als Mittelsmann fungiert und die Dokumente in Moskau dem russischen Geheimdienst FSB ausgehändigt haben. Drei Mal soll er nach Moskau gereist sein.

Eine wesentliche Rolle soll bei dem Fall, der zu einem der spektakulärsten Spionagefälle der vergangenen Jahre gehört, auch ein russischer Unternehmer gespielt haben. Er soll den Kontakt zum FSB vermittelt haben. Laut Anklage buchte und finanzierte dieser auch die Flugreisen des Geschäftsmannes. Gegen ihn wird laut Ermittler in einem gesonderten Verfahren ermittelt.

Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Geheimhaltung

Weitere Details nannte Oberstaatsanwalt Lars Malskies jedoch zunächst bei der Verlesung der Anklage nicht. Nach knapp 20 Minuten unterbrach er seinen Vortrag und beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit, weil die Anklage Angaben beinhalte, die der besonderen Geheimhaltung bedürften.

Die Verteidigung kritisierte dies scharf. »Sie sollten mit der Geheimniskrämerei aufhören«, sagte Johannes Eisenberg, Anwalt des BND-Mitarbeiters. Damit die Öffentlichkeit den Fall bewerten könne, sei eine öffentliche Verhandlung erforderlich. Giuseppe Olivio, Verteidiger des mitangeklagten Geschäftsmannes, ergänzte: »Das, was hier geheim gehalten werden soll, ist für andere Staaten schon ein offenes Geheimnis.«

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde im Anschluss darüber verhandelt, wie in dieser Frage weiter verfahren wird. Dies sei sehr kontrovers erfolgt, erklärte Richter Schmidt hinterher. Es seien eine Reihe von Aspekten genannt worden, über die der Senat in Ruhe nachdenken wolle und müsse.

Prozess unterbrochen für Beratung

Das Gericht unterbrach darum nach knapp zweieinhalb Stunden den Prozess und will ihn an diesem Donnerstag fortsetzen. Bis dahin soll entschieden sein, ob es zunächst öffentlich weitergeht oder nicht.

Nach Angaben von Gerichtssprecherin Lisa Jani ist damit zu rechnen, dass dieses Thema wegen vieler als geheim eingestufter Informationen immer wieder eine Rolle spielen wird. Es sind zunächst 51 Verhandlungstage bis zum 17. Juli 2024 angesetzt. Es könne aber durchaus sein, dass der Prozess über den Sommer hinausgehe, so Jani.

© dpa-infocom, dpa:231213-99-276321/8