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Berliner Wiederholungswahl kann stattfinden

Die Unsicherheit war groß, nun steht fest: Die Berlinerinnen und Berliner können am 12. Februar zum zweiten Mal binnen 17 Monaten ein neues Abgeordnetenhaus wählen. Politik und Wahlleitung atmen durch.

Wiederholungswahlen in Berlin
Unterlagen zur Briefwahl für die Wiederholungswahlen in Berlin. Foto: Jens Kalaene
Unterlagen zur Briefwahl für die Wiederholungswahlen in Berlin.
Foto: Jens Kalaene

Nach längerer Zitterpartie steht nun fest: Die von beispiellosen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus von 2021 kann am 12. Februar wiederholt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, noch eine Verschiebung anzuordnen (Az. 2 BvR 2189/22).

Kläger aus der Hauptstadt hatten das unter anderem deshalb gefordert, weil sie die vom Landesverfassungsgericht angeordnete komplette Wahlwiederholung als zu weitgehend und verfassungsrechtlich problematisch ansehen. Das Gericht in Karlsruhe teilte keine Begründung für seine Entscheidung mit. Diese werde in nächster Zeit nachgeliefert, hieß es.

Mit dem Beschluss herrscht in Berlin einerseits endlich Planungssicherheit - schließlich sind die Wahlvorbereitungen in vollem Gange, viele Briefwähler haben schon abgestimmt. Andererseits steht die Wiederholungswahl unter einem gewissen Vorbehalt. Über die eigentliche Verfassungsbeschwerde der mehr als 40 Klägerinnen und Kläger hat das Gericht noch nicht entschieden. Und vor dem Wahltag ist das auch nicht mehr zu erwarten.

»Wir atmen jetzt durch«

Wahlleitung und viele Politiker in Berlin reagierten erleichtert auf die Nachricht aus Karlsruhe. »Wir atmen jetzt durch«, sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler der Deutschen Presse-Agentur. »Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren.« Eine Überraschung sei das nicht. »Alles andere wäre ein ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen.«

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) schrieb auf Twitter: »Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird.« Grünen- Spitzenkandidatin Bettina Jarasch erklärte, alles andere wäre den Menschen nicht vermittelbar gewesen. Berlins CDU-Generalsekretär Stefan Evers nannte den Beschluss »gut für die Demokratie, gut für Berlin«. Die AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker hält es aber für unglücklich, dass die Hauptsache-Entscheidung später fällt.

Wahl verspricht Spannung

Die Wiederholungswahl verspricht Spannung: Derzeit wird die Hauptstadt von SPD, Grünen und Linken regiert. In den Umfragen liegt die CDU vorn. Die Parteien müssen mit denselben Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Neben dem Abgeordnetenhaus werden die zwölf Bezirksparlamente erneut gewählt. Berlins Verfassungsgerichtshof hatte all diese Abstimmungen am 16. November wegen »schwerer systemischer Mängel« für ungültig erklärt.

Das höchste Berliner Gericht ist für die Prüfung von Einsprüchen gegen eine Landeswahl zuständig. Es sah seinerzeit keine andere Möglichkeit als die Komplettwiederholung: »Eine nur punktuelle Wahlwiederholung in einzelnen Wahlkreisen wäre angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler nicht geeignet, einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen.«

Die Kläger in Karlsruhe, darunter betroffene Abgeordnete, sind damit nicht einverstanden. Nach ihrer Überzeugung wären die Landesverfassungsrichter verpflichtet gewesen, vor einem Urteil das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Ihre Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe war mit einem Eilantrag verbunden - mit dem Ziel, dass die Wahl erst einmal verschoben werden muss.

Die Richter nehmen in solchen Fällen eine Folgenabwägung vor. Sie überlegen, was schlimmere Konsequenzen hätte: Wenn sie einem Eilantrag stattgeben und die Verfassungsbeschwerde später erfolglos bleibt - oder wenn sie die Dinge laufen lassen und sich die Verfassungsbeschwerde im Nachhinein als berechtigt erweist. Bei der Berlin-Wahl haben sie sich für den zweiten Weg entschieden.

Nach Einschätzung des Wahlforschers Thorsten Faas war dies das kleinere Übel. Schließlich sei die Wahl schon im Gange. »In dieser Situation Stopp zu sagen, hätte in ein ohnehin schon komplexes und verwirrendes Verfahren noch einmal viel mehr Ärger gebracht«, sagte der Berliner Politikwissenschaftler der Deutschen Presse-Agentur.

Bis 12. Februar keine weiteren Entscheidungen zu erwarten

Völlig offen ist vor allem: Was würde es für das Ergebnis der Wiederholungswahl bedeuten, wenn Karlsruhe das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts nachträglich aufheben sollte? Klar ist nur, dass bis 12. Februar keine weiteren Entscheidungen zu erwarten sind. Am Montag war bekannt geworden, dass der Zweite Senat alle Beteiligten angeschrieben hat, damit sie zum Antrag in der Hauptsache Stellung beziehen können. Die Frist dafür läuft bis zum 2. März.

Rückblende: Der 26. September 2021 war in Berlin Super-Wahltag: Mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten fanden die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Parallel lief der Berlin-Marathon. Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren teils chaotische Zustände in Wahllokalen. Zu den Problemen zählten falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor. In rund der Hälfte der 2256 Wahllokale stimmten Menschen noch nach 18.00 Uhr ab.

Die Probleme traten auch bei der Bundestagswahl in Berlin auf. Damit hat die aktuelle Entscheidung aber nichts zu tun. Für die Wahlprüfung ist hier der Bundestag zuständig. Der hatte am 10. November mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin nur teilweise wiederholt wird - nur in den Stimmbezirken, wo es nachgewiesenermaßen Vorfälle gab. Dagegen haben in einem separaten Verfahren unter anderem die Fraktionen von CDU/CSU und AfD Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, die eine umfangreichere beziehungsweise vollständige Wiederholung anstreben.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-419149/7