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Aktuell Pandemie

Bekommen Geimpfte früher ihre Freiheitsrechte zurück?

Beim Impfgipfel an diesem Montag wird es auch über Ausnahmen für Geimpfte gehen. Menschen, die das falsch oder ungerecht finden, sei gesagt: Grundrechte dürfen grundsätzlich nur eingeschränkt werden, wenn dies auch erforderlich ist.

Warten auf die Impfung
Impfberechtigte im Eingangsbereich eines Impfzentrums. Foto: Christopher Neundorf/dpa
Impfberechtigte im Eingangsbereich eines Impfzentrums. Foto: Christopher Neundorf/dpa

BERLIN. Nicht einmal jeder Zehnte ist in Deutschland bisher vollständig gegen Covid-19 geimpft. Dennoch macht sich die Bundesregierung jetzt schon Gedanken darüber, welche rechtlichen Folgen die Impfung für diese Gruppe nach sich ziehen soll.

An diesem Montag sollen auch die Regierungschefs der Länder in die Überlegungen einbezogen werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem sogenannten Impfgipfel:

Um was geht es bei dem Treffen?

Sicher wird man vor dem Hintergrund wachsender Impfstoff-Mengen noch einmal darüber sprechen müssen, wie die Impfkampagne weiter an Fahrt gewinnen kann. Wann werden Fach- und Betriebsärzte einbezogen? Wie lange hält man an der Priorisierung - Alte, chronisch Kranke und Menschen aus bestimmten Berufsgruppen zuerst - fest? Auch wenn das Impfen Sache der Länder ist, stellt sich weiterhin die Frage: Was kann man dagegen tun, dass aufgrund bürokratischer Fehlleistungen mancherorts immer noch etliche Alte und Kranke vergeblich auf einen Impftermin warten und sich in Hotline-Warteschleifen quälen, wo ihnen niemand hilft. Außerdem soll darüber gesprochen werden, welche Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte überhaupt noch zulässig sind.

Wer entscheidet über Ausnahmen für Geimpfte?

Zuständig ist hier der Bund. Da bei der Verabschiedung der sogenannten Bundes-Notbremse vergangene Woche festgeschrieben wurde, dass einer entsprechenden Verordnung auch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, sind die Länder aber mit im Boot.

Was sehen die bisher bekannten Pläne der Bundesregierung vor?

Im Justizministerium hat man Leitplanken skizziert und mit den anderen Ressorts der Bundesregierung besprochen. In Stein gemeißelt ist aber noch nichts. Auch der Entwurf für die Verordnung ist noch nicht fertig. Angedacht ist: In Geschäften und einigen anderen Bereichen sollen Geimpfte und Genesene, die nachweislich vor nicht allzu langer Zeit eine Corona-Infektion überstanden haben, so behandelt werden wie Menschen, die einen aktuellen negativen Test vorlegen. Das heißt: ihnen würden dann dieselben Ausnahmen eingeräumt, die das Infektionsschutzgesetz bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für negativ Getestete vorsieht. Das betrifft etwa den Zugang zu vielen Geschäften, Kultureinrichtungen, Sport und bestimmte Dienstleistungen wie etwa einen Haarschnitt.

Die Quarantäne-Pflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet soll für Geimpfte und Genesene nicht mehr gelten - es sei denn sie waren in einem Virusvariantengebiet. Welche Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für sie wegfallen sollen, ist noch offen. Besondere Ausnahmen für die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind geplant, um eine »soziale Isolation der Bewohner durch Corona zu vermeiden«. Außerdem weist die Regierung darauf hin, dass die Ausnahmen überprüft werden müssten, sollte die Wirksamkeit des Impfschutzes bei neuen Varianten des Coronavirus deutlich schwächer ausfallen.

Was raten die Experten?

Wenn sich vollständig geimpfte Personen treffen, können Kontaktbeschränkungen nach Einschätzung der EU-Gesundheitsbehörde (ECDC) gelockert werden. In manchen Situationen sollten Abstands- und Maskenvorschriften jedoch ungeachtet des Impfstatus der Beteiligten aufrechterhalten werden, etwa im öffentlichen Raum, bei größeren Zusammenkünften und auf Reisen. Test- und Quarantäneregeln für Reisende mit vollständiger Impfung könnten gelockert oder angepasst werden, solange in ihrem Umfeld oder Land keine oder kaum Virus-Varianten im Umlauf seien.

Bei Treffen zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften empfehle man derzeit weiter, Abstand und Masken beizubehalten. Bislang noch begrenzte Forschungsergebnisse deuteten aber darauf hin, dass Geimpfte, sollten sie sich trotz Impfung eine Infektion einfangen, das Virus weniger wahrscheinlich an Ungeimpfte weitergeben.

Wie kommt Deutschland beim Impfen voran?

Im europäischen Vergleich eher mittelmäßig. Ende der Woche waren rund sieben Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Knapp 23 Prozent hatten mindestens eine erste Dosis erhalten. Über das Wochenende mögen die Zahlen noch etwas gestiegen sein. Innerhalb Deutschlands sind die Unterschiede nicht sehr groß. In Thüringen sind nach den zuletzt verfügbaren Daten des Robert Koch-Instituts 9,1 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. In Bayern und Nordrhein-Westfalen waren es zuletzt jeweils 6,9 Prozent, Hamburg bildete mit 5,9 Prozent das Schlusslicht.

Was ist mit der Impf-Priorisierung - wird die bald aufgehoben?

Die Reihenfolge war festgelegt worden, um die Menschen mit dem größten Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, zuerst zu schützen und weil Impfstoff zu Beginn sehr knapp war. Jetzt sind die meisten impfwilligen Hochbetagten versorgt und es gibt mehr Impfstoff. Allerdings immer noch nicht genug, um jedem, der will, sofort ein Vakzin zu verabreichen. Das Vakzin von Astrazeneca wurde nach Berichten über seltene Fälle von gefährlichen Blutgerinnseln als Nebenwirkung bei diesem Impfstoff mancherorts zum Ladenhüter. Er soll in Deutschland seit 31. März in der Regel nur noch bei Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Unter 60-Jährige können sich »nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung« aber weiterhin damit impfen lassen. In Sachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin wurde der Impfstoff von Astrazeneca jetzt in Hausarztpraxen für alle Altersgruppen freigegeben. Die Priorisierung fällt hier also weg.

Dirk Heinrich, Vorsitzender des Virchowbundes, plädiert dafür, demnächst die Priorisierung für alle Impfstoffe aufzugeben. Der »Neuen Osnabrücker Zeitung« sagte der Chef des Verbandes der niedergelassenen Ärzte: »Wenn die Gruppe 2, also die 70- bis 80-Jährigen und schwer Vorerkrankten, weitgehend durchgeimpft ist, braucht es die Freigabe. So weit sind wir Mitte Mai.« Der Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), im Laufe des Juni die Priorisierung aufzuheben, käme »viel zu spät«.

Warum jetzt schon über Ausnahmen für Geimpfte reden?

Die Mehrheit der Bevölkerung ist zwar noch nicht geimpft, aber die Bundesregierung weiß, wie hoch die rechtlichen Hürden für Ausgangsbeschränkungen und andere aktuell geltende Einschränkungen der Grundrechte sind. In Karlsruhe sind schon mehr als zwei Dutzend Klagen gegen verschiedene Aspekte der »Notbremse« eingereicht worden. Mit einer Regelung, die Ausnahmen für Geimpfte und Genesene vorsieht, könnte die Regierung leichter erklären, weshalb die seit Samstag geltenden Maßnahmen aus ihrer Sicht erforderlich und angemessen sind.

Werden für Geimpfte und Genesene Schwimmbäder und Restaurants öffnen?

Noch ist das nicht vorgesehen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass das eines Tages kommt - und zwar bevor die Pandemie ganz überstanden ist. Denkbar wäre, dass dann etwa von Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, weiterhin ein Negativ-Test verlangt wird.

Ab wann gelten die Ausnahmen für Geimpfte?

So schnell wie bei der Verabschiedung der Bundes-Notbremse wird es diesmal voraussichtlich nicht gehen. Politisch steckt die Bundesregierung in einer Zwickmühle. Je früher es Erleichterungen für diese Gruppe gibt, desto eher bemühen sich vielleicht auch einige Menschen, die bisher kein Interesse an einer Impfung zeigen, um einen Impftermin. Das bringt Deutschland dem Ziel der sogenannten Herdenimmunität näher. Wenn nur eine Minderheit der Bevölkerung von harten Beschränkungen ausgenommen ist, droht allerdings noch mehr Kritik an der »Notbremse« und dem aus Sicht vieler Bürger immer noch nicht ausreichenden Tempo beim Impfen. Mit Blick auf die Bundestagswahl im September mag sich da mancher Stratege in den Regierungsparteien Sorgen machen. (dpa)