Logo
Aktuell Inland

Bayern: Maximale Befugnisse im Kampf gegen Kindesmissbrauch

Am Dienstag treffen sich die Innen- und die Justizminister in München zur Konferenz. Ganz oben auf der Agenda stehen die Konsequenzen des jüngsten EU-Urteils für den hiesigen Schutz von Kindern.

Kampf gegen sexuellen Missbrauch
Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch. Foto: Arne Dedert
Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch.
Foto: Arne Dedert

Vor der Konferenz von den Innen- und Justizministern fordert Bayern vom Bund die maximale Ausnutzung der rechtlichen Spielräume im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) handle »fahrlässig, wenn er unsere Ermittlerinnen und Ermittler bei der Bekämpfung dieser schweren Verbrechen ausbremst«, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München.

Der Europäische Gerichtshof hatte der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Es urteilte am Dienstag, dass die derzeit ausgesetzte Regelung in Deutschland mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Das Gericht erklärte aber, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich wäre.

Forderungen

Eisenreich - derzeit Vorsitzender der Justizministerkonferenz - forderte Buschmann auf, »die vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten Spielräume – insbesondere für die Speicherung von IP-Adressen – zu nutzen«. Jeder Fall von Kindesmissbrauch, der nicht aufgeklärt und nicht gestoppt werden könne, sei einer zu viel.

Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte, dass die Verpflichtung der Diensteanbieter zur Speicherung von IP-Adressen für Ermittlungserfolge »ein wichtiger Aspekt« sei: »Das hat der Europäische Gerichtshof zur Bekämpfung schwerer Kriminalität erneut ausdrücklich zugelassen«, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz der dpa. »Es wäre ein Unding und Hohn für die Opfer, wenn wir in Deutschland diese Möglichkeit aus falsch verstandenem Datenschutz nicht nutzen.«

Buschmann bezeichnete die Entscheidung als historisch und sprach von einem "guten Tag für die Bürgerrechte". Er kündigte zudem an, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen" zu wollen. Ob sich die gesamte Ampel-Regierung dabei so einig ist, bleibt abzuwarten. SPD-Innenministerin Nancy Faeser zeigte sich zuletzt offen für stärkere Befugnisse der Sicherheitsbehörden.

Genau an dieser Stelle wollen die Länderminister bei ihrer gemeinsamen Konferenz am Dienstag in München ansetzen, wie Eisenreich und Herrmann betonten. »Wir müssen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie noch stärker bekämpfen. Das ist unser zentrales Thema«, sagte Herrmann. Die bayerischen Minister kritisierten zudem das von Buschmann favorisierte »Quick-Freeze-Verfahren«: »Das Quick-Freeze-Verfahren als echte Alternative zur Speicherung von IP-Adressen darzustellen, ist entweder bewusste Augenwischerei oder Unkenntnis. Was an Daten nicht vorhanden ist, lässt sich auch nicht sichern.« Bei dem Verfahren sollen im Verdachtsfall bestimmte Daten erst auf richterliche Anordnung gesichert werden.

© dpa-infocom, dpa:220925-99-887902/4