In Zusammenhang mit Regeln zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Die Brüsseler Behörde warf Deutschland vor, EU-Vorgaben nicht fristgerecht bis zum 28. Juni in nationales Recht umgewandelt zu haben. Deshalb habe man ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Forderungen der EU-Kommission zu reagieren. Sollte es die Bedenken im Laufe des Verfahrens nicht ausräumen, könnte am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof drohen.
Ziel der Umwandlung des EU-Rechts in nationales Recht ist, dass in jedem EU-Land die gleichen Regeln im Bereich der Barrierefreiheit gelten. Nach Angaben der EU-Kommission sollen alle Mitgliedsstaaten bis Mitte 2025 einheitliche Anforderungen etwa mit Blick auf öffentliche Verkehrsmittel oder den Online-Handel erfüllen. Dies sei »eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft«.
Deutschland ist mit seinem Versäumnis nicht allein. Die EU-Kommission leitete Verfahren gegen 23 weitere Länder ein.
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