Am Neujahrstag tritt das neue Bürgergeld in Kraft. Die Regelsätze für Bedürftige steigen um rund 50 Euro.
Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte gibt es ab 1. Januar 502 Euro im Monat, für zwei erwachsene Partner einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft jeweils 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen 420 Euro. Kinder erhalten vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 348 Euro. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden 318 Euro gezahlt.
In einer Karenzzeit von 12 Monaten wird die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung vielmehr voll übernommen. In den ersten 12 Monaten bleibt zudem Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Für jede weitere Person erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
Werden Termine ohne wichtigen Grund versäumt, kann der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert werden. Bewirbt sich jemand absprachewidrig nicht auf einen Job oder nimmt an keinem Kurs teil, dann kann der Regelbedarf zunächst um zehn Prozent für einen Monat gemindert werden. Bei einer zweiten Pflichtverletzung soll er um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden können.
Ab der Jahresmitte soll ein Kooperationsplan die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzen. Dieser Plan soll in verständlichem Deutsch von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden zusammen erarbeitet werden und als Fahrplan für den Weg in eine reguläre Arbeit dienen.
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