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Aserbaidschan muss Rückkehr nach Berg-Karabach erlauben

Armenien hatte geklagt, die UN-Richter urteilen: Aus der Enklave geflüchtete Menschen müssen unbehelligt in ihre Heimat zurückkehren können, wenn sie das wünschen. Rund 100.000 Menschen waren aus der Region geflohen.

Konflikt in Berg-Karabach
Ethnisch-armenische Männer steigen im Oktober in einen Bus nach Goris in Armenien ein. Foto: Aziz Karimov/DPA
Ethnisch-armenische Männer steigen im Oktober in einen Bus nach Goris in Armenien ein.
Foto: Aziz Karimov/DPA

Aserbaidschan muss nach einem Urteil des Internationalen Gerichtshofes ermöglichen, dass geflüchtete Menschen aus Berg-Karabach in ihre Heimat zurückkehren können. Das Land müsse die Bewegungsfreiheit der Menschen garantieren, urteilte das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag. Es entsprach damit einer Klage Armeniens. Urteile des Gerichts sind bindend.

Die Richter urteilten, dass aus der Enklave geflüchtete Menschen unbehelligt in ihre Heimat zurückkehren müssten, wenn sie das wünschten. Andersherum muss Aserbaidschan nach dem Urteil dafür sorgen, dass auch ethnische Armenier Berg-Karabach aus freiem Willen verlassen könnten. Die UN-Richter verpflichteten Aserbaidschan auch, innerhalb der nächsten acht Wochen einen Bericht vorzulegen mit Maßnahmen, die das Land zum Schutz der Menschen ergriffen habe.

Armenien hatte sofortige Maßnahmen verlangt, nachdem die Armee von Aserbaidschan am 19. September die Kapitulation armenischer Streitkräfte in der Region erzwungen hatte. Rund 100.000 Menschen waren danach aus der Region geflohen. Armenien spricht von Zwangsumsiedelungen und einer ethnischen Säuberung.

Es war das dritte Mal, dass sich Armenien in dem langanhaltenden Konflikt an die höchsten Richter der UN gewandt hatte.

© dpa-infocom, dpa:231117-99-987729/3