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Amtsärzte fordern Corona-Maskenpflicht in Innenräumen

Momentan sind Masken nur noch im Fernverkehr sowie in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben. Mit steigender Inzidenz sollte sich das ändern, finden Mediziner.

Maskenpflicht
Ein Schild weist auf das Tragen einer Maske hin. Foto: Daniel Bockwoldt
Ein Schild weist auf das Tragen einer Maske hin.
Foto: Daniel Bockwoldt

Die Amtsärzte haben mit Blick auf die hohen Corona-Inzidenzen in Deutschland eine Rückkehr zur Maskenpflicht in Innenräumen gefordert.

»Wir brauchen jetzt eine Maskenpflicht in Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften und öffentlichen Gebäuden«, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). »Die Länder sind am Zug, die Maskenpflicht sofort umzusetzen. Sonst droht eine Überlastung des Gesundheitssystems und eine Überlastung der Bereiche mit patientennahem Kontakt wie Kliniken.«

Bei einer weiter steigenden Inzidenz sollte eine solche Maskenpflicht laut Nießen auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden. »Sobald die Inzidenz über 1000 klettert, müssen wir auch eine Maskenpflicht für Bars, Gastronomie und Restaurants in Betracht ziehen. Dann haben wir nämlich in Wirklichkeit eine Inzidenz von 3000«, sagte der Verbandschef.

Eine bundesweite Maskenpflicht gibt es derzeit nur noch in Fernzügen und -bussen, Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus können die Länder sie bei Bedarf in Innenräumen einführen. Angesichts steigender Inzidenzen werden immer wieder Rufe nach einer Rückkehr zur Maskenpflicht in Innenräumen laut.

Die Inzidenzen geben der Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche an. Nießen geht von einer hohen Dunkelziffer von Infektionen mit dem Coronavirus aus, da viele Menschen bei einem Corona-Verdacht keinen PCR-Test mehr machten, sondern nur noch einen Schnelltest. Diese flössen aber nicht in die Statistik ein.

© dpa-infocom, dpa:221018-99-162926/2