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Ampel-Vorhaben: Länder sollen Pläne für Wärmewende liefern

Der eine Heizungsstreit ist noch in vollem Gange - da kommt der nächste. Die Regierung will kleinteilige Daten zu Gebäuden und Energieverbrauch erheben. Das gefällt nicht allen.

Heizkraftwerk Cottbus
Wärmespeicher mit einer Kapazität von insgesamt 300 Megawattstunden sowie ein Ausgleichsgefäß stehen auf dem Gelände des Heizkraftwerkes Cottbus. Foto: Frank Hammerschmidt
Wärmespeicher mit einer Kapazität von insgesamt 300 Megawattstunden sowie ein Ausgleichsgefäß stehen auf dem Gelände des Heizkraftwerkes Cottbus.
Foto: Frank Hammerschmidt

Mitten im Ringen um das Heizungsgesetz zeichnet sich der nächste Konflikt bei dem Thema ab. Die Länder sollen nach dem Willen der Bundesregierung in den kommenden Jahren Pläne vorlegen, wie die Wärmewende vor Ort umgesetzt werden soll. Für Großstädte sollen diese Wärmepläne bis Ende 2026 fertig sein, kleinere Städte sollen zwei Jahre länger Zeit haben, wie aus einem Gesetzesentwurf (Stand: 3. Mai) der Bundesregierung hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatten das Medienhaus Table Media und die »Bild« über den Referentenentwurf berichtet.

Verantwortlich dafür sollen die Bundesländer sein, die diese Aufgabe jedoch direkt an die Kommunen übertragen können. Sie sollen Angaben machen, wie in konkreten Gebäuden oder Unternehmen geheizt und wie viel Energie verbraucht wird. Konkret sollen etwa »gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche leitungsgebundener Energieträger der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr« möglichst erfasst werden, dazu Adresse, Nutzung und Baujahr. Auch zu Wärmenetzen will die Regierung Informationen sammeln - darunter die Auslastung oder Trassenlängen.

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten den kommunalen Wärmeplan bereits angekündigt. Habeck begründete das Vorhaben damit, dass die Wärmewende nur vor Ort umgesetzt werden könne, es aber einen starken Bedarf nach Koordinierung gebe.

Personalmangel in den Kommunen gefährdet Vorhaben

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte, der akute Personalmangel in den Kommunen könne das Vorhaben gefährden. Bis 2035 werde ein Drittel der Beschäftigten ausscheiden, warnte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. »Das wird ein Hemmschuh auch bei der kommunalen Wärmeplanung«, sagte er der »Bild«.

Lob kam vom Verband kommunaler Unternehmen. Mit den Wärmeplänen hätten Kommunen Freiraum für Lösungen, die am besten geeignet und die kostengünstigsten für Bürger seien. »Sie können anhand der Pläne ihrer Kommune sehen, ob wirklich nur eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz in Betracht kommt oder die Möglichkeit entstehen wird, ans Fernwärmenetz angeschlossen zu werden oder das Gasnetz vor der Tür auf grüne Gase, wie Biomethan oder Wasserstoff, umgerüstet werden soll.« Ein detailliertes Kataster werde nicht gebraucht.

Die Opposition kritisierte den Plan der Ampel als realitätsfern. »Nach dem Heizhammer kommt der grüne Heizpranger«, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Sammeln der Daten über die Heizgewohnheiten von Bürgern wollten die Grünen ein »Bürokratiemonster« schaffen. Federführend bei dem Gesetz ist allerdings das SPD-geführte Bauministerium.

Das andere große Konfliktthema

Währenddessen kommt das andere große Konfliktthema der Ampelkoalition - der geplante Austausch von Öl- und Gasheizungen - nicht zur Ruhe. Die Grünen-Politikerin Irene Mihalic warf der FDP am Mittwoch vor, sich »wie eine Opposition mit Ministerämtern« zu verhalten. Die Freidemokraten hatten wegen Bedenken verhindert, dass das Gesetz noch in dieser Woche im Parlament beraten wird. Am Mittwoch sollte im Bundestag eine Aktuelle Stunde zum Thema stattfinden.

Uneinigkeit besteht darüber, ob das Gesetz trotzdem vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Mehrere FDP-Politiker halten das angesichts vieler Fragen ihrer Partei für unmöglich.

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf soll von 2024 an möglichst jede neueingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Das soll für alle Eigentümer bis zum Alter von 80 Jahren gelten. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben und kaputte repariert werden.

© dpa-infocom, dpa:230524-99-811018/2