Mit einer Änderung des Wahlrechts wollen Abgeordnete der Ampel-Parteien den Bundestag wieder auf 598 Sitze verkleinern. Derzeit ist er mit 736 Mandaten so groß wie nie zuvor.
Bei dem neuen Vorschlag bleibt die Zahl der 299 Wahlkreise unangetastet. In den vergangenen zwei Legislaturperioden war eine Wahlrechtsreform vor allem daran gescheitert, dass CSU und CDU eine Reduzierung der Wahlkreise strikt ablehnten. An der Wahlurne würde sich nur eines ändern: Die Wähler könnten drei statt bisher zwei Stimmen abgeben.
Der Vorstoß kommt von den Obleuten von SPD, Grünen und FDP - Sebastian Hartmann, Till Steffen und Konstantin Kuhle - in der vom Bundestag eingesetzten Kommission zur Reform des Wahlrechts und Modernisierung der Parlamentsarbeit. Sie veröffentlichten ihn am Mittwoch in einem Namensartikel in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«. Es handele sich um einen »persönlichen Vorschlag« der drei Abgeordneten, sagte Hartmann in Berlin. »Damit sind übergroße, nicht arbeitsfähige und zu teuere Bundestage ausgeschlossen.«
Verzicht auf Überhangmandate
Nach dem Vorschlag soll künftig auf Basis der Zweitstimmen - von den Obleuten Listenstimmen genannt - errechnet werden, wie viele Mandate jeder Partei in einem Bundesland zustehen. Mehr Mandate bekommt sie nicht, sodass der Bundestag immer 598 Sitze hat. Erzielt eine Partei über die Erststimme - die Obleute sprechen von Personenstimme - mehr Direktmandate, dann gehen die Kandidaten mit dem schlechtesten Personenstimmen-Ergebnis im Land leer aus. Bislang dürfen sie diese als Überhangmandate behalten, die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.
Der jeweilige Wahlkreis wird aber trotzdem im Bundestag vertreten sein. Mit einer zweiten Erststimme, der sogenannten Ersatzstimme, können die Wählerinnen und Wähler nämlich eine weitere Präferenz angeben. Die für den nicht zum Zuge kommenden Direktkandidaten abgegebene Ersatzstimme wird dann dem angekreuzten Bewerber zugeschlagen. Das Wahlkreismandat erhält der- oder diejenige, auf den oder die insgesamt die meisten Stimmen im Wahlkreis entfallen. Bekommt eine Partei weniger Wahlkreismandate als ihr nach dem Listenstimmenergebnis zustehen, werden die weiteren Mandate wie bisher über die Liste zugeteilt.
Nach diesem Modell werden Überhang- und Ausgleichsmandate verhindert, die bislang das Anwachsen des Bundestags auf XL-Maße verursacht haben. Bei der Bundestagswahl im vergangenen September kam es zu 34 Überhangmandaten, von denen allein die CSU 11 verursachte, die CDU 12, die SPD 10 und die AfD 1. Die Folge waren 104 Ausgleichmandate.
Geht auch um die Leistungsfähigkeit
»Wir muten den Menschen in diesem Land Veränderungen zu«, sagte der Grünen-Abgeordnete Steffen mit Blick auf die Politik der Ampel. »Deshalb ist es so wichtig, dass Politik bei sich selbst ansetzt.« Bei der Verkleinerung des Bundestags gehe es auch um die »Leistungsfähigkeit des demokratischen Systems«. Der FDP-Politiker Kuhle betonte: »Mit dem Durchwursteln der vergangenen Jahre und den gegenseitigen Schuldzuweisungen aller politischen Parteien kommen wir nicht weiter.« Kuhle warnte vor einem »Ansehensverlust«, wenn eine Verkleinerung des Parlaments nicht gelinge.
Von CDU und CSU kam jedoch umgehend Kritik. Der CSU-Abgeordnete Michael Frieser sagte der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«, der Vorschlag sei nach erster Durchsicht »eigentlich ein doch bekanntes Modell der Nicht-Zuteilung von bereits errungenen Wahlkreisen«. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, warf der Koalition in der Zeitung eine Entwertung des Wahlkreisgedankens vor. Der CDU-Politiker kritisierte auch das Vorgehen der drei Abgeordneten: »Es ist ganz schlechter Stil der Ampel, den Beratungen der Wahlrechtskommission vorzugreifen.«
Aus den Reihen der AfD-Fraktion hieß es, die Ampel-Koalition übernehme einen Vorschlag der AfD aus der vergangenen Wahlperiode.
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