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AfD: Junge Alternative zunächst wieder Verdachtsfall

Im April hatte der Verfassungsschutz den AfD-Nachwuchs vom Verdachtsfall hochgestuft zur »gesichert rechtsextremistischen Bestrebung«. Nach AfD-Angaben nimmt die Behörde dies nun vorläufig wieder zurück.

Junge Alternative
Mitglieder der Jungen Alternative bei einem Bundeskongress (Archivbild). Foto: Maja Hitij
Mitglieder der Jungen Alternative bei einem Bundeskongress (Archivbild).
Foto: Maja Hitij

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird nach Angaben der AfD deren Nachwuchsorganisation, die Junge Alternative (JA), zunächst nicht weiter als gesichert rechtsextremistische Bewegung, sondern »einstweilen« wieder als Verdachtsfall behandeln und beobachten. Das bestätigte Co-Parteichef Tino Chrupalla der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe zugesichert, die Einstufung »vorläufig auszusetzen« und habe auch »alle Pressemitteilungen dazu gelöscht« sagte er. »Damit ist die JA - Stand heute - keine gesicherte Bestrebung mehr, wird nicht so behandelt und auch nicht so beobachtet.« Hintergrund ist demnach ein entsprechendes Eilverfahren, das AfD und JA gegen die Einstufung der JA beim Verwaltungsgericht Köln angestrengt hatten.

Stillhaltezusage

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts teilte auf Nachfrage mit, das Amt habe eine so genannte Stillhaltezusage abgegeben, um angesichts der Eilbedürftigkeit dem Gericht eine sachgerechte Prüfung der Sach- und Rechtslage zu ermöglichen. Zu näheren Einzelheiten in dem grundsätzlich nicht öffentlichen Verfahren könne er keine Angaben machen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte auf Nachfrage mit: »In einem seit kurzem laufenden gerichtlichen Eilverfahren hat das BfV, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, eine vorläufige, bis zur Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren geltende Stillhaltezusage abgegeben.« Dies diene dazu, dem Gericht eine sachgemäße Prüfung zu ermöglichen. »Mit Blick darauf und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit während des laufenden Verfahrens nicht öffentlich.«

»Gesichert rechtsextremistische Bestrebung«

Ende April hatte der Inlandsgeheimdienst mitgeteilt, die JA künftig als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu beobachten, zuvor wurde die Organisation als sogenannter Verdachtsfall geführt. Daneben wurden zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten - das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein »Ein Prozent« - genannt.

»Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen«, sagte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang damals. In einer Mitteilung seiner Behörde hieß es: »Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht.«

Im Anfang der Woche von AfD und JA beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten Eilantrag gegen diese Hochstufung wird dem Verfassungsschutz unter anderem ein »Eingriff in den demokratischen Wettbewerb kurz vor den anstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen« vorgeworfen, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die AfD in einem sogenannten Umfragehoch befinde.

Bei einem Verdachtsfall liegen »hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Der Verfassungsschutz kann dann personenbezogene Daten auswerten und speichern und unter strengen Voraussetzungen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also etwa observieren oder Informanten anwerben. Bei einer Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung wird die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel anders bewertet. Der Verfassungsschutz berichtet dann zudem ausführlicher über die ihm vorliegenden Erkenntnisse.

© dpa-infocom, dpa:230615-99-62164/5