Logo
Aktuell Inland

AfD-Jugend als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft

Mehr als vier Jahre lang hat der Verfassungsschutz die Junge Alternative als Verdachtsfall beobachtet. Jetzt ist sich die Sicherheitsbehörde sicher: Die Vereinigung verfolgt verfassungsfeindliche Ziele.

AfD
Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen beim Landesparteitag der AfD Bayern auf einem Tisch. Foto: Daniel Karmann
Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen beim Landesparteitag der AfD Bayern auf einem Tisch.
Foto: Daniel Karmann

Die Jugendorganisation der AfD wird vom Verfassungsschutz künftig als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mitteilte, werden neben der Jungen Alternative (JA) mittlerwerweile auch zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten – das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein »Ein Prozent« - von der Behörde entsprechend eingestuft. Alle drei Vereinigungen waren bislang als rechtsextremistische Verdachtsfälle vom Inlandsnachrichtendienst bearbeitet worden.

»Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen«, sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang. »Sie werden deshalb vom BfV als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingeordnet und bearbeitet.«

Die AfD-Spitze kritisierte den Schritt. »Uns liegen aktuell weder eine Begründung, noch entsprechende Dokumente vor, die den Schritt nachvollziehbar machen. Selbstverständlich prüfen wir bereits den Einsatz juristischer Mittel«, hieß es in einer Mitteilung der AfD-Vorsitzenden, Alice Weidel und Tino Chrupalla.

In der Mitteilung des Bundesamtes heißt es: »Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht«. Migranten außereuropäischer Herkunft würden von der Jungen Alternative als »grundsätzlich nicht integrierbar« ausgegrenzt. Insbesondere Zuwanderern mit - vermeintlich - muslimischem Hintergrund würden in pauschaler Weise negative Eigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt. Der JA gehe es bei der Diffamierung und Verunglimpfung politischer Gegner offensichtlich nicht um eine politische Auseinandersetzung, »sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland«.

Vorsitzender als »Extremist« eingestuft

Im vergangenen Oktober hatte die JA den AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck zu ihrem Bundesvorsitzenden gewählt. Gnauck vertritt die AfD im Verteidigungsausschuss. Das haben Politiker anderer Parteien scharf kritisiert, weil bekannt geworden war, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr den früheren Soldaten als »Extremisten« eingestuft hatte.

Gnauck und andere JA-Mitglieder pflegen Kontakte zum Institut für Staatspolitik in Sachsen-Anhalt, dessen bekanntester Vertreter der Verleger Götz Kubitschek ist. Die vom IfS propagierte Vorstellung, »dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse«, heißt es in der Mitteilung des Verfassungsschutzes. Zudem lassen sich nach Einschätzung des Geheimdienstes bei dieser Vereinigung »Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip feststellen«. Im Netzwerk der »Neuen Rechten« besetzt das IfS aus Sicht des Verfassungsschutzes eine strategisch wichtige Rolle.

Der Verein »Ein Prozent« propagiert nach Einschätzung des Verfassungsschutzes Positionen, die rassistisch, migranten-, fremden- und muslimfeindlich sind. In den vergangenen Jahren sei eine Zunahme verfassungsfeindlicher Äußerungen festgestellt worden.

Klagen gegen Beobachtung scheiterten

Die AfD hatte versucht, die Beobachtung der JA und der Gesamtpartei als Verdachtsfall jeweils mit juristischen Mitteln zu verhindern. Beide Klagen scheiterten jedoch vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die Partei legte später Berufung gegen die Urteile ein. Das Verfahren am Oberverwaltungsgericht in Münster ist noch nicht abgeschlossen.

Bei einem Verdachtsfall liegen »hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann dann personenbezogene Daten auswerten und speichern. Das Bundesamt kann auch bei Verdachtsfällen bereits unter strengen Voraussetzungen schon nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also heimlich Informationen beschaffen – etwa durch Observation oder das Anwerben von Informanten. Nach einer gewissen Zeit, deren Dauer auf Bundesebene nicht gesetzlich geregelt ist, entscheidet der Verfassungsschutz, ob sich der Verdacht erhärtet oder nicht.

»Gefährlich sind nicht nur gewaltorientierte Rechtsextremisten, sondern auch geistige Brandstifter, die den Boden für Gewalt bereiten«, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die Akteure der sogenannten Neuen Rechten verbreiteten Hass gegenüber Andersdenkenden, Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationsgeschichte.

Einstufung mit Folgen

Die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung hat konkrete Folgen: Die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wird anders bewertet. Wird zu jemandem, der einer extremistischen Bestrebung zugerechnet wird, eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen - etwa weil er eine Erlaubnis zum Besitz von Waffen beantragt - fällt das, was der Verfassungsschutz dafür zuliefert, anders aus.

Der Verfassungsschutz berichtet zudem ausführlicher über die ihm vorliegenden Erkenntnisse. »Es ist Aufgabe und Pflicht des BfV, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen aufzuklären«, sagte Haldenwang. Das Propagieren von Feindbildern und das Schüren von Ressentiments in der Bevölkerung seien generell geeignet, »den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen zu bereiten«.

Darüber ob sich der Verdacht auch bei der Bundespartei AfD eines Tages erhärten wird oder nicht, sagt die nun getroffene Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutzes erst einmal nichts aus, obgleich einige JA-Mitglieder Funktionäre und Mandatsträger der Partei sind. Wahrscheinlich wird die Entscheidung zur Gesamtpartei auch nicht vor dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts fallen. Ganz sicher wird der Verfassungsschutz aber genau hinschauen, welche Parteimitglieder und Positionen sich auf dem für Ende Juli geplanten Bundesparteitag in Magdeburg durchsetzen.

Relevant ist die Entscheidung des Verfassungsschutzes zu den drei Organisationen auch für Beamte und für Menschen, die eine Laufbahn im öffentlichen Dienst anstreben. Als Beamter darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. In einem Bericht des Bundesinnenministeriums von 2020 heißt es, die Wahrnehmung von herausgehobenen Funktionsämtern oder von Wahlkandidaturen in einer Partei oder Organisation, die durch das BfV als verfassungsfeindliches Beobachtungsobjekt identifiziert wurde, sei »als über die bloße Mitgliedschaft hinausgehende Aktivitäten zu bewerten, welche die Annahme eines Verstoßes gegen die politische Treuepflicht rechtfertigen«.

© dpa-infocom, dpa:230426-99-454830/7