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Abtreibungspille: US-Supreme Court schaltet sich ein

Der Streit um die Abtreibungspille Mifepriston in den USA geht weiter. Zunächst muss das Medikament verfügbar bleiben - allerdings nicht lange.

Abtreibungspille Mifepriston
Der Kampf um das Recht auf Abtreibung in den USA konzentriert sich derzeit auf das Medikament Mifepriston. Foto: Charlie Riedel
Der Kampf um das Recht auf Abtreibung in den USA konzentriert sich derzeit auf das Medikament Mifepriston.
Foto: Charlie Riedel

In den Streit um die Zulassung der Abtreibungspille Mifepriston in den USA hat sich jetzt der Oberste Gerichtshof eingeschaltet. Mit einer einstweiligen Verfügung ordnete das Gericht an, dass das Medikament bis Mittwoch 24.00 Uhr (Ortszeit) verfügbar bleibt.

Es reagierte damit auf einen Antrag, den die Regierung von Präsident Joe Biden und ein Hersteller gegen die Verfügung eines Berufungsgerichts eingebracht hatten. Diese Instanz hatte entschieden, dass Mifepriston nur mit Einschränkungen erhältlich sein solle und angewendet werden dürfe.

Das Berufungsgericht war nach einer Entscheidung eines Bundesgerichts im Bundesstaat Texas angerufen worden, das die Zulassung des Medikaments ganz ausgesetzt hatte. Mifepriston wurde 2000 in den USA zugelassen und wird üblicherweise mit dem Medikament Misoprostol für den Schwangerschaftsabbruch eingesetzt. Es kann aber auch allein verwendet werden. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt das nur, wenn Mifepriston nicht verfügbar ist. Der US-Arzneimittelbehörde FDA zufolge ist Mifepriston ein zuverlässiges Medikament.

Abtreibungsgegner hatten in Texas gegen die Zulassung geklagt - damit wollen sie den Zugang zu medikamentöser Abtreibung erschweren. Vor allem die religiöse Rechte und weite Teile der republikanischen Partei versuchen in den USA seit Jahrzehnten, das Recht auf Abtreibung zu beschneiden. Im vergangenen Jahr hatte der Supreme Court mit seiner rechten Mehrheit das landesweite Recht auf Abtreibung gekippt, das fast 50 Jahre lang Gültigkeit hatte. Umfragen zufolge unterstützt eine Mehrheit der Bevölkerung dieses Recht.

© dpa-infocom, dpa:230414-99-319978/2