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Abschlussbericht zu Lübcke-Ausschuss liegt vor

Nach der Ermordung des CDU-Politikers wurde ein Untersuchungsausschuss ins Leben gerufen, der die Rolle der Sicherheitsbehörden aufarbeiten sollte. Jetzt liegt eine Auswertung vor.

Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke
Der Lübcke-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags ist während drei Jahren zusammengekommen. Foto: Sebastian Christoph Gollnow/DPA
Der Lübcke-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags ist während drei Jahren zusammengekommen.
Foto: Sebastian Christoph Gollnow/DPA

Rund vier Jahre nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der hessische Landtag den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vorgelegt. Darin werden auch Fehler der Sicherheitsbehörden benannt, etwa bei der Beobachtung des rechtsextremen Täters:

»Die Gefährlichkeit von Stephan Ernst steht rückblickend allerdings außer Frage. Somit war die Entscheidung, ihn nicht weiter zu beobachten, aus heutiger Sicht fehlerhaft«, heißt es in dem mehr als 600 Seiten umfassenden Dokument. Zunächst hatte der Hessische Rundfunk (hr) berichtet.

Parteien legen unterschiedliche Berichte vor

Am kommenden Mittwoch wird im Landtag über den Abschlussbericht sowie über die Sondervoten zum Ausschuss debattiert. Neben dem von der schwarz-grünen Koalition beschlossenen Bericht gibt es noch drei eigene Bewertungen (Sondervoten) der Oppositionsfraktionen.

Eine Einigung auf eine einzige Bilanz war nicht gelungen - die sechs Fraktionen hatten teils unterschiedliche Schlüsse aus der Arbeit des 15-köpfigen Untersuchungsausschusses gezogen. Die vier Schlussberichte sind insgesamt etliche Hundert Seiten lang.

Rückblick 2019

Der CDU-Politiker war 2019 von dem Rechtsextremisten Stephan Ernst erschossen worden. Im Jahr darauf war ein Untersuchungsausschuss ins Leben gerufen worden, der die Rolle der Sicherheitsbehörden in dem Mordfall aufarbeiten sollte.

An den Behörden war Kritik laut geworden - etwa in Bezug auf mutmaßliche Versäumnisse bei der Weitergabe von Informationen. Im Kern steht die Frage, ob die Tat hätte verhindert werden können. Der verurteilte Mörder Ernst war als Rechtsextremist aktenkundig, aber zum Tatzeitpunkt nicht mehr unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes gewesen.

»Die Frage danach, ob der Mord hätte verhindert werden können, kann der Untersuchungsausschuss nicht auf eine faktenbasierte Art und Weise beantworten«, heißt es nun in dem Bericht. Es sei auch nie der Auftrag gewesen, diese Fragestellung zu bearbeiten.

Und: »Der Untersuchungsausschuss hatte als politisches Aufklärungsgremium vielmehr den Auftrag zu analysieren, an welchen konkreten Stellen Fehler von Seiten der hessischen Sicherheitsbehörden begangen wurden und wer dafür die Verantwortung trägt.« Dazu gibt es detaillierte Auswertungen zum Landes-Verfassungsschutz und den Polizeibehörden hinsichtlich beispielsweise Informationsbeschaffung, Personalmangel und interner Abstimmung wie Zusammenarbeit mit anderen Behörden.

© dpa-infocom, dpa:230713-99-395536/2