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52 Millionen Menschen zur Sozialwahl aufgerufen

Die Sozialwahl findet im Vergleich zu anderen Wahlen in Deutschland keine so große Beachtung. In diesem Jahr gibt es aber Besonderheiten - der Bundeswahlbeauftragte spricht von »zwei Innovationen«.

Sozialwahl
Bei der diesjährigen Sozialwahl gibt es einige Besonderheiten. Foto: picture alliance
Bei der diesjährigen Sozialwahl gibt es einige Besonderheiten.
Foto: picture alliance

Rund 52 Millionen Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner können bei der Sozialwahl bis zum 31. Mai die Sozialparlamente in Deutschland bestimmen.

Mit der Sozialwahl wird aus Sicht der Verantwortlichen Neuland betreten, wie der Bundeswahlbeauftragte, der langjährige CDU-Abgeordnete Peter Weiß, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Denn Geschlechterquoten und der geplante Modellversuch für eine Online-Wahlmöglichkeit seien »zwei Innovationen« der Sozialwahl 2023.

Bei den Sozialwahlen werden Mitglieder der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen bestimmt. Ab diesem Montag erhalten mehr als 30 Millionen Rentenversicherte und Rentner Wahlvorankündigungsschreiben und Info-Flyer zur Wahl.

Roßbach: Selbstverwaltung spielt wichtige Rolle

Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, warb denn auch für die Sozialwahl. »Vielen ist gar nicht bewusst, welche wichtige Rolle die Selbstverwaltung spielt«, sagte Roßbach der dpa in Berlin. Bei der Sozialwahl wählen Beitragszahler und Rentner »ihre Selbstverwaltung«, wie Roßbach sagte. Über die Selbstverwaltung und die Sozialwahl gestalteten die Beitragszahler die Rentenversicherung mit.

So laufen laut Roßbach zum Beispiel alle Verwaltungsentscheidungen, mit denen die Menschen nicht einverstanden sind, über einen Widerspruchsausschuss. »Hier treffen Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber die Entscheidungen über den Widerspruch.« Die Selbstverwaltung achte zudem darauf, dass die Verwaltung rechtlich saubere Entscheidungen treffe - etwa über die Zahlung einer Reha oder einer Erwerbsminderungsrente. »Sie gestaltet Reha-Angebote der Rentenversicherung konkret aus«, sagte Roßbach weiter.

Etwa bei Long-Covid-Rehas sei die Selbstverwaltung maßgeblich gewesen, um rasch die nun bestehenden Reha-Angebote der Rentenversicherung einzuführen. Wichtige Forschungsarbeit sei ebenfalls durch die Selbstverwaltung angestoßen worden. Teil der Selbstverwaltung seien auch die rund 4500 ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater der Rentenversicherung.

Sozialwahl 2023 könnte Vorbildcharakter bekommen

Ein Stück weit Vorbildcharakter könnte die Sozialwahl 2023 nach Einschätzung des Wahlbeauftragten Weiß bekommen. Er teilte mit, dass bei der Krankenversicherung die fünf großen Ersatzkassen dieses Mal einen Modellversuch für eine Online-Wahl starten wollen. Bisher handelte es sich um reine Briefwahlen. Bei einer internen Sitzung Ende Februar entscheide sich, ob der Modellversuch tatsächlich stattfinden werde. Derzeit laufen noch Prüfungen und Vorbereitungen. »Wenn die Online-Wahl ein Erfolg wird, könnte das Vorbild für andere Wahlen in Deutschland sein«, sagte Weiß. Er nannte unter anderem Kommunalwahlen für mögliche künftige Online-Verfahren.

Weiß wies zudem auf die Frauenquote von 40 Prozent auf den Wahllisten hin, die nun erstmals für die Selbstverwaltungen der Krankenkassen eingeführt wurde. Bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt die 40-Prozent-Quote nur als Empfehlung. Weiß teilte aber mit, dass bei der Rentenversicherung viele Frauen auf den Listen stünden, auch bei der Arbeitgeberseite. »Die Geschlechterquote tritt etwas los, auch als Soll-Bestimmung«, sagte der CDU-Mann.

Die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen ist traditionell niedrig. Bei der jüngsten Sozialwahl 2017 lag sie bei etwa rund einem Drittel. Roßbach sagte: »Um die Wahlbeteiligung weiter zu steigern, werden wir deutlich auf die Aufgaben und auf den Service der Selbstverwaltung für die Wahlberechtigten hinweisen.«

Wahlberechtigte, die ihre Wahlunterlagen bis 11. Mai nicht erhalten haben, sollen laut geltenden Vorgaben bis spätestens 19. Mai einen Antrag auf Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen stellen.

© dpa-infocom, dpa:230205-99-479079/2