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2G-Hamburg lässt die Masken fallen

Volle Clubs und tanzen ohne Maske? In Hamburg ist das ab sofort wieder möglich - vorausgesetzt, die Party steigt mit Geimpften und Genesenen. Ungeimpfte Erwachsene gucken in die Röhre.

Im Fenster einer Kneipe hängt ein Zettel mit dem Text »2G, Einlass nur für Geimpfte und Genesene«.
Im Fenster einer Kneipe hängt ein Zettel mit dem Text »2G, Einlass nur für Geimpfte und Genesene«. Foto: Scholz/dpa
Im Fenster einer Kneipe hängt ein Zettel mit dem Text »2G, Einlass nur für Geimpfte und Genesene«.
Foto: Scholz/dpa

HAMBURG. Nach langen Einschränkungen in der Corona-Pandemie hat Hamburg die Masken fallen lassen. In Clubs, Bars, Restaurants, Kultur- und Sporteinrichtungen, die am sogenannten 2G-Modell teilnehmen, gibt es seit 0.00 Uhr am Samstagmorgen auch keine Beschränkungen mehr bei der Zahl der Besucher oder Teilnehmer einer Veranstaltung.

Wo also nur Geimpfte und Genesene hinein dürfen, kann abstandslos und ohne Maske bis auf den letzten Platz gefeiert, getanzt, können Filme und Theater geschaut oder bei sportlichen Wettkämpfen mitgefiebert werden. Allerdings müssen weiter Kontaktdaten erhoben und Hygienekonzepte eingehalten werden. Eine entsprechende Eindämmungsverordnung des Senats war am Freitag erlassen worden.

Auf Wochenmärkten entfällt zudem die Maskenpflicht für Verkäufer. Für Kunden gilt sie aber wie in Supermärkten weiter. Außerdem können negative Corona-Test-Bescheinigungen vom Arbeitgeber von Ungeimpften nur noch für berufliche Zwecke verwendet werden, also beispielsweise nicht mehr für einen Besuch im Kino. Bei Sportveranstaltungen müssen die Besucherströme an den Ein- und Ausgängen entzerrt werden. Finden die Veranstaltungen in Innenräumen statt, müssen Luftfilteranlagen vorhanden sein.

Hamburg hatte das 2G-Optionsmodell als erstes Bundesland Ende August eingeführt. Die neue Verordnung gilt bis zum 23. Oktober. Für Betriebe oder Veranstaltungen, die nach dem 3G-Modell neben Geimpften und Genesenen weiterhin auch von ungeimpften negativ Getesteten besucht werden dürfen, bleibt bis auf Weiteres alles beim Alten. (dpa)