Beim Elterngeld sind heute Änderungen in Kraft getreten. Für Geburten seit dem 1. April gelten geänderte Einkommensgrenzen. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch. Bislang war der Anspruch deutlich großzügiger gefasst: Kein Elterngeld erhielten bisher nur Paare ab einer Einkommens-Obergrenze von 300.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und der Freibeträge. Es ist also niedriger als das Brutto-Einkommen. Weitere Neuerung: Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Monate des Kindes möglich. Bislang waren bis zu sieben parallele Bezugsmonate möglich.
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