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Vogelgrippe auf 21 finnischen Pelztierfarmen entdeckt

Die finnische Gesundheitsbehörde hält die Vogelgrippe für eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit. Wie lässt sich die weitere Verbreitung stoppen?

Vogelgrippe auf finnischen Pelztierfarmen
Vermutlich ist die Lachmöwe Überträgerin der Vogelgrippe in Finnland. Foto: Carsten Rehder/DPA
Vermutlich ist die Lachmöwe Überträgerin der Vogelgrippe in Finnland.
Foto: Carsten Rehder/DPA

Die vermutlich von Möwen übertragene Vogelgrippe breitet sich weiter auf Pelztierfarmen in Finnland aus. Bisherigen Erkenntnissen zufolge sei sie mittlerweile auf 21 Farmen festgestellt worden, teilte die finnische Gesundheitsbehörde THL am Freitag mit. Erste Ergebnisse von Gesamtgenomsequenzierungen deuteten darauf hin, dass Wildvögel, vor allem die Lachmöwe, die Infektionsquelle seien. Auf zwei Farmen seien Vogelgrippeviren mit Mutationen entdeckt worden, die die Vervielfältigung des Virus in Säugetierzellen verstärkten.

Die finnische Lebensmittelbehörde hatte in dieser Woche veranlasst, dass alle Nerze auf Farmen gekeult werden müssen, auf denen Vogelgrippen-Infektionen festgestellt wurden. Wie viele Tiere seitdem gekeult wurden, ist unklar. Der finnische Rundfunk hatte am Dienstag von schätzungsweise 70.000 Pelztieren gesprochen, die getötet werden müssten, darunter 30.000 Nerze und 40.000 Füchse. Diese Zahl dürfte seitdem gestiegen sein. Tierschutzorganisationen kritisierten die veranlassten Massentötungen sowie die Pelztierzucht im Allgemeinen.

Die Gesundheitsbehörde hält die Vogelgrippe für eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und forderte die Pelztierfarmen auf, ihre Tiere besser vor dem Kontakt mit Vögeln zu schützen. Die Angelegenheit habe eine Bedeutung, die über die nationalen Grenzen Finnlands hinausgehe, betonte die Behörde. Auch internationale Gesundheitsbehörden und Wissenschaftler sorgten sich davor, dass die Anpassung des Virus an Säugetiere im schlimmsten Fall zum Entstehen einer neuen Variante des Grippevirus führen könnte.

© dpa-infocom, dpa:230804-99-701238/2