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Wirecard-Prozess: Diese Strafe droht bei Geständnis

Nach dem Kronzeugen Bellenhaus erwägt nun auch der zweite der drei Angeklagten ein Geständnis. Eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft und der Kammer könnte sich jetzt noch lohnen.

Wirecard
Wirecard ging 2020 in die Insolvenz, weil auf Treuhandkonten verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht mehr auffindbar waren. Foto: Peter Kneffel/DPA
Wirecard ging 2020 in die Insolvenz, weil auf Treuhandkonten verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht mehr auffindbar waren.
Foto: Peter Kneffel/DPA

Im Wirecard-Prozess verhandelt der mitangeklagte frühere Chefbuchhalter E. mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über einen Deal. Das Landgericht München hat ihm für den Fall einer Verständigung mit einem Geständnis eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und acht Jahren in Aussicht gestellt.

Der Vorsitzende Richter Markus Födisch sagte, zum jetzigen Zeitpunkt könne der Angeklagte mit einem Geständnis noch etwas gewinnen. Er sollte bis zu einem weiteren Gespräch mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft aber nicht noch Monate warten.

Der Zahlungsdienstleister Wirecard ging im Juni 2020 in die Insolvenz, weil auf Treuhandkonten verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht mehr auffindbar waren. Der frühere Chefbuchhalter steht seit Dezember 2022 zusammen mit dem ehemaligen Vorstandschef Markus Braun und dem früheren Wirecard-Statthalter in Dubai, Oliver Bellenhaus, wegen Bilanzfälschung und Bandenbetrugs vor Gericht. Braun bestreitet die Vorwürfe. Bellenhaus tritt als Kronzeuge auf und beschuldigt die beiden Mitangeklagten.

Kein Freispruch in Sicht

Der Vorsitzende Richter sagte, E. könne bei der Aufklärung helfen. Die Kammer habe bis ins Jahr 2025 Zeugen geladen. Es bestehe die große Chance, den sehr teuren Prozess zu einem zügigeren Ende zu bringen. Das Rechtsgespräch mit den Anwälten von E. und der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Verständigung am 22. März sei auf Vorschlag der Wirtschaftsstrafkammer zustande gekommen.

E. sei laut psychiatrischem Gutachten schuldfähig. Eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch sei nicht in Sicht. Die Konzernbilanzen seien falsch gewesen, und der Schaden sei hoch. Eine Bewährungsstrafe sei illusorisch. Aber der Angeklagte habe ein Jahr in U-Haft gesessen und könne mit einer Verständigung Pluspunkte sammeln. Das Schicksal von Braun und E. hänge nicht zwingend zusammen, betonte Födisch: Ein Freispruch des einen würde nicht zwingend zu einem Freispruch des anderen führen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Braun vor, mit Komplizen eine Betrügerbande gebildet, Umsätze erfunden, Bilanzen gefälscht und die Kreditgeber um 3,1 Milliarden Euro geprellt zu haben. Brauns Verteidigung weist das zurück und wirft Bellenhaus und mutmaßlichen Komplizen vor, bis zu 2 Milliarden Euro echte Umsätze veruntreut zu haben. Der ehemalige Vertriebsvorstand Jan Marsalek tauchte nach der Insolvenz unter und wird steckbrieflich gesucht.

© dpa-infocom, dpa:240327-99-483034/2