Die Bundesnetzagentur wird erstmals mit Hilfe einer Versteigerung bestimmen, welches Unternehmen einen Windpark auf See errichten darf. Dies teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit. Ausgeschrieben waren vier Flächen für Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. Für alle vier Flächen seien mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen, berichtete die Behörde. Das bedeutet, die Unternehmen verzichten von vorneherein auf eine staatliche Förderung. Damit werde ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren erforderlich.
Behördenpräsident Klaus Müller nannte die Ergebnisse der Ausschreibung eine »gute Nachricht für die Energiewende in Deutschland«. »Es ist erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen. Die Null-Cent-Gebote machen deutlich, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist«, sagte er laut einer Mitteilung.
Geplant sei nun »zeitnah« eine elektronische Versteigerung. »Die Erlöse kommen zum überwiegenden Teil über eine Senkung der Stromkosten den Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zugute.« Das gilt für 90 Prozent der eingenommenen Gelder. Jeweils 5 Prozent fließen in den in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.
Drei Flächen mit einer Leistung von jeweils 2000 Megawatt liegen in der Nordsee und eine Fläche (1000 Megawatt) in der Ostsee. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2030 vorgesehen.
Müller hatte bei der Bekanntmachung der Ausschreibungen Ende Januar das große Volumen dieser Ausschreibungen von insgesamt 7 Gigawatt betont und gesagt: »Die Ausschreibungen sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung des Offshore-Ausbauziels von 30 Gigawatt bis 2030.« Nach Angaben des Beratungsunternehmens Deutsche Windguard waren Ende 2022 in Deutschland 1539 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 8,1 Gigawatt in Betrieb.
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