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Wer erhält Urlaubsgeld?

Die Inflation hat das Leben deutlich verteuert. Viele Arbeitgeber federn das etwas ab. Aber nicht alle Beschäftigten profitieren. Auch beim Urlaubsgeld geht eine Mehrheit leer aus.

Bargeld auf einem Tisch
Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Foto: Monika Skolimowska/DPA
Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab.
Foto: Monika Skolimowska/DPA

Ob Inflationsausgleich oder Urlaubsgeld: Solche Sonderzahlungen sind bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sehr beliebt. Doch längst nicht alle bekommen sie, wie Umfragen zeigen.

So erhält in diesem Sommer in der Privatwirtschaft - wie im Vorjahr - nur knapp die Hälfte der Beschäftigten Urlaubsgeld. Dies ist das Ergebnis einer Online-Befragung des Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Das Geld werde meist zusammen mit dem Juni- oder Juli-Gehalt ausgezahlt, berichtete das WSI in Düsseldorf. Für die Analyse wurden die Angaben von fast 68.000 Beschäftigten von Anfang Mai 2023 bis Ende Mai 2024 ausgewertet.

74 Prozent der tarifgebundenen Betriebe zahlen Urlaubsgeld

Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hänge von mehreren Faktoren ab. »Der mit Abstand wichtigste ist, ob im Betrieb ein Tarifvertrag gilt«, hieß es. So erhielten in tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft rund drei Viertel (74 Prozent) der Befragten Urlaubsgeld. In Betrieben ohne Tarifvertrag seien es nur 36 Prozent.

Wie hoch das tarifliche Urlaubsgeld ausfällt, hängt laut WSI von den genauen Regelungen in den Tarifverträgen ab. »Die Spannweite reicht in diesem Jahr von 186 Euro für die Beschäftigten in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2686 Euro in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie.« Die Angaben beziehen sich jeweils auf Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe.

Im öffentlichen Dienst gibt es laut WSI kein gesondertes Urlaubsgeld mehr. Seit 2005 wird es zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November ausgezahlt. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gebe es kein tarifliches Urlaubsgeld.

Inflationsausgleichsprämie 2023 für fast jeden Zweiten

Eine Prämie als Ausgleich für die Inflation gab es laut einer YouGov-Umfrage im vergangenen Jahr ebenfalls für fast die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Allerdings verneinten 21 Prozent der Begünstigten die Frage, ob sie durch den Inflationsausgleich »spürbar mehr Geld zur Verfügung« gehabt hätten. Bei 26 Prozent der Begünstigten machte sich die Prämie nach deren Angaben positiv bemerkbar. Die Fragen zum Inflationsausgleich stellte YouGov im Februar des laufenden Jahres im Auftrag der in Nürnberg ansässigen Teambank 1751 Arbeitnehmern in Deutschland im Alter von 18 bis 79 Jahren.

Mit einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts gestiegener Verbraucherpreise entlastet werden. Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber, die zusätzlich zum regelmäßigen Arbeitseinkommen einmalig oder in Teilbeträgen ausgezahlt wird. Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ist die Prämie bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.

Gutverdiener erhalten häufiger Ausgleichszahlung

Ein Inflationsausgleich kam der Erhebung zufolge vor allem Haushalten mit höheren Einkommen zugute. Etwa zwei Drittel (64 Prozent) der Beschäftigten, die monatlich über mehr als 4000 Euro netto verfügen, haben nach eigenen Angaben eine Sonderzahlung erhalten. In den Haushalten mit einem Nettoeinkommen von unter 2000 Euro monatlich waren es drei von zehn Beschäftigten (30 Prozent).

© dpa-infocom, dpa:240611-99-351699/3