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Weiter erleichterte Kurzarbeit - Kabinett beschließt Gesetz

Millionenfach landeten Beschäftigte in Deutschland wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit. Dieses teure Rezept gegen die Krise war befristet - aber Normalbetrieb in Deutschland ist noch nicht absehbar.

Hubertus Heil
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht in der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht in der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

BERLIN. Deutschlands Unternehmen sollen ihre Beschäftigten wegen der Corona-Krise auch weiter leichter in Kurzarbeit schicken können.

»Kurzarbeit ist die stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal«, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach dem Beschluss eines entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin.

Wirtschaftsforscher hatten gemahnt, Unternehmen mit veraltetem Geschäftsmodell nicht durch Kurzarbeit künstlich am Leben zu erhalten. Heil hielt dem entgegen, wer jetzt von Zerstörung von Unternehmen träume, verhalte sich zynisch. In der Corona-Krise gelte es zunächst, die Substanz zu erhalten.

Die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 24 Monate verlängert werden, maximal bis Ende 2021. Die Verlängerung soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis Ende 2020 gelten.

Das Kurzarbeitergeld wird weiter von sonst 67 Prozent auf 70 Prozent des Lohns erhöht - und für Berufstätige mit Kindern auf 77 Prozent. Diese Erhöhung greift ab dem vierten Monat. Ab dem siebten Monat gibt es 80 beziehungsweise 87 Prozent. Von der Erhöhung profitieren alle Beschäftigten mit Eintritt in Kurzarbeit bis zum 31. März 2021. Minijobs bis 450 Euro bleiben bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei.

Die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Dann sollen die Beiträge bis Ende 2021 zur Hälfte erstattet werden - außer dann, wenn während der Kurzarbeit der Betroffene weiterqualifiziert wird. Dann kann die Erstattung auf 100 Prozent erhöht werden. Das gilt für Betriebe, die vor dem 1. Juli 2021 mit Kurzarbeit starten. Heil sagte, wo es gehe, solle Kurzarbeit mit Weiterbildung verbunden werden.

Seit Jahresbeginn drückte die Krise die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bis August um mehr als 1,2 Milliarden Euro im Vorjahresvergleich - die Ausgaben stiegen um knapp 17,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben für konjunkturelle Kurzarbeit betrugen bis August 8,1 Milliarden Euro, die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld schlug mit 6,2 Milliarden Euro zu Buche.

»Kurzarbeit ist sehr, sehr teuer, aber Massenarbeitslosigkeit wäre sehr viel teurer für unser Land«, sagte Heil. Für 2021 nennt der Gesetzentwurf Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen von gut sechs Milliarden Euro.

Seit März 2020 wurden bundesweit rund 620.000 Personen arbeitslos. Damit stieg die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland auf rund 2,95 Millionen. Im April waren rund 6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit - ein Rekord. Der Arbeitsausfall nimmt seither langsam wieder ab. »Doch der Anteil an Beschäftigten in Kurzarbeit ist immer noch deutlich höher als auf dem Höhepunkt der Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009«, so der Regierungsentwurf.

Damit ein Betrieb Kurzarbeit anmelden kann, soll es bis Ende März 2021 weiter reichen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten von Entgeltausfall betroffen sind.

Die Metall- und Elektroindustrie begrüßte die Regelungen. »Insbesondere im Automobilbau, beim Luftfahrtbau und im Schiffbau, im Maschinenbau und bei vielen Zulieferern ist eine schnelle Erholung nicht zu erwarten«, sagte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall. Lob kam auch von der IG Metall. IG-Metall-Chef Jörg Hofmann forderte bereits: »Die Bundesregierung sollte spätestens im Juni 2021 über eine weitere Fortführung der Kurzarbeitregelungen entscheiden.« Eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sollte es zudem nur geben, wenn Unternehmen im Gegenzug betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausschließen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. (dpa)