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Wärmepumpenbranche fürchtet zögernde Verbraucher

Das Gebäudeenergiegesetz soll noch diese Woche im Bundestag verabschiedet werden - vor der Sommerpause. Doch die Fülle der Details ist groß, ebenso die Sorge wegen verunsicherter Verbraucher.

Bundestag
Blick in das Plenum des Bundestags. Diese Woche geht es dort erneut um das sogenannte Heizungsgesetz. Foto: Kay Nietfeld/DPA
Blick in das Plenum des Bundestags. Diese Woche geht es dort erneut um das sogenannte Heizungsgesetz.
Foto: Kay Nietfeld/DPA

Die Wärmepumpen-Industrie fürchtet beim umstrittenen »Heizungsgesetz« Fehlanreize und abwartende Verbraucher. Die Verunsicherung bei Immobilieneigentümern sei groß, sagte Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverband Wärmepumpen (BWP), am Montag bei einer Expertenanhörung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Klima- und Energieausschuss des Bundestages. »Die Leute warten ab, hoffen vielleicht auf eine bessere Förderung«, warnte er kurz vor der geplanten Verabschiedung der Gesetzespläne. Verträge für neue Wärmepumpen würden storniert. »Das ist gefährlich.«

Zahlen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Bundesförderung für effiziente Gebäude zeigten, dass die Neuaufträge für Wärmepumpen von Januar bis Mai 2023 um zwei Drittel gegenüber Vorjahr gefallen seien, schrieb der Verband in einer Stellungnahme zur Anhörung. Die Antragszahlen für Bestandsgebäude lägen dieses Jahr bei 7000 bis 8000 Wärmepumpen pro Monat, 2022 seien es im Schnitt noch 20.000 monatlich gewesen. Zugleich seien die Auftragszahlen für Öl- und Gaskessel stark gestiegen. Ein »abruptes Abfallen der Installation erneuerbarer Heizungsanlagen« müsse vermieden werden.

Wärmepumpen seien entscheidend beim Klimaschutz, sagte Sabel. Das GEG sei geeignet, um ab 2026 und 2028, wenn die Wärmeplanung der Kommunen vorliegen soll, Lenkungswirkung zu entfalten. »Aber wir machen uns Sorgen um die Zeit bis dahin.« Einige Leute warteten ab in der Hoffnung auf eine bessere Förderung 2024. »Menschen, die jetzt investieren, dürfen nicht bestraft werden.« Nötig sei Transparenz über die künftige Förderung oder ein Vorziehen der Förderung. Auch müsse es Entlastungen beim Strompreis geben.

2022 wurden 236.000 Wärmepumpen installiert

Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie sagte, wenn es beim jüngsten Trend bei den Neuaufträgen bleibe, werde das Ziel der Bundesregierung von 500.000 neuen Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 deutlich verfehlt. Zum Vergleich: 2022 wurden laut Branchenzahlen 236.000 Wärmepumpen installiert.

In dieser Woche soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG)im Bundestag beschlossen werden - noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Der Klima- und Energieausschuss erarbeitet eine Empfehlung, wie das Plenum aller Abgeordneter beschließen soll.

Im Kern sieht das GEG vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Regelungen des GEG gelten ab 2024 unmittelbar nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen - damit Eigentümer entscheiden können, was sie machen.

Warnung vor Investitionsstopp

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Einführung einer Beratungspflicht beim Einbau von Brennstoff-Heizungen. Das sei zentral, um Menschen vor Kostenfallen zu schützen, sagte Jutta Gurkmann, Leiterin Verbraucherpolitik, in der Anhörung. Der Verband begrüßte auch den geplanten maximal möglichen Fördersatz von 70 Prozent beim Kauf klimafreundlicher Heizungen sowie die Einführung einer Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Diese soll die Umlage der Kosten beim Heizungstausch auf Mieter begrenzen. Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbunds, bezeichnete die Kappungsgrenze von 50 Cent als »ausgesprochen positiven Punkt«.

Kritik kam von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft (BID). Eine Förderung beim Heizungstausch müsse gesetzlich für mindestens zehn Jahre garantiert werden. »Ohne Förderung sind die Wohnungs- und Immobilienunternehmen nicht handlungsfähig.« Auch seien starre Grenzen im Mietrecht bei hoher Inflation nicht zeitgerecht und führten zum Investitionsstopp. Der BID-Vorsitzende Axel Gedaschko sagte, es sei eine Förderung für Vermieter nötig, die besonders niedrige Mieten unter sieben Euro je Quadratmeter im Monat anböten.

Kritik äußerte die Umwelthilfe (DUH). Damit gebe die Ampel-Koalition die Klimaziele im Wärmesektor auf. Die DUH warnte vor steigenden Betriebskosten für Mieter. Wenn sich Vermieter für eine Öl- oder Gasheizung entscheiden, die dann wie vorgesehen mit Wasserstoff, Biomethan oder daraus hergestellten Derivaten wie E-Fuels betrieben werden solle, müssten Mieter die späteren hohen Brennstoffkosten übernehmen. Viviane Raddatz von der Umweltorganisation WWF kritisierte, das GEG in der jetzigen Form schade dem Klima.

© dpa-infocom, dpa:230703-99-263446/9