»Buy Now - Pay Later« - Jetzt kaufen, später bezahlen. Einkaufen auf Pump ist beliebt, Tendenz steigend. Doch immer wieder überschätzen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre finanziellen Möglichkeiten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher, die Menschen schon im Prozess der Kreditvergabe besser vor möglicher Überschuldung zu schützen und legt Vorschläge vor, wie die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Deutschland umgesetzt werden könnte.
In einer Umfrage für den vzbv berichtete knapp jeder Fünfte (19 Prozent) der 1000 Befragten von Schwierigkeiten bei der Tilgung von Krediten wegen der allgemein gestiegenen Preise. In der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen sei es sogar fast jeder Dritte (31 Prozent).
»Kredite können Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Vorhaben wie einen Auto- oder Küchenkauf zu realisieren oder finanzielle Engpässe zu überbrücken. Wir beobachten jedoch, dass Banken immer wieder Kredite vergeben, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in der finanziellen Überforderung oder Überschuldung enden«, sagte Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv.
Verschuldungsfalle Ratenkredit
Heute kaufen, morgen bezahlen - aus Sicht vieler Verbraucher ein verlockendes Angebot, zumal die Finanzierung oft zum Nulltarif angepriesen wird. Der vzbv stellt fest: »Besonders das Aufkommen neuer Kreditformen wie Buy-Now-Pay-Later, die eine schnelle Finanzierung von Waren im Online-Handel ermöglichen, schaffen neue Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher, die eigenen finanziellen Möglichkeiten zu überschätzen.«
Daten der Auskunftei Schufa zufolge ist die Zahl neu abgeschlossener Ratenkreditverträge in Deutschland im Jahr 2022 »rasant« gestiegen: um 30 Prozent zum Vorjahr auf gut 9,1 Millionen Abschlüsse. Etwa 3,8 Millionen der neuen Verträge waren demnach Kleinkredite unter 1000 Euro. In fast 98 Prozent der Fälle werden Ratenkredite vertragsgemäß getilgt. Dennoch warnte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder: »Auch die Rückzahlung von vielen kleinen Krediten kann schnell zu finanzieller Überlastung führen.«
Mehr Schutz bei Minikrediten
Wer in Deutschland einen Kredit aufnehmen möchte, muss in der Regel zunächst eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchlaufen. Teil davon ist häufig eine Bonitätsauskunft einer Auskunftei - etwa der Schufa. Die Prüfung soll Banken und Sparkassen Aufschluss geben, wie hoch das Risiko ist, dass ein Kreditnehmer einen Kredit nicht zurückzahlt. Klein- und Kurzzeitkredite bis 200 Euro sind von einer solchen Prüfung bislang ausgenommen - noch.
Denn die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die am 30. Oktober 2023 in Kraft getreten ist, sieht vor, auch bei der Vergabe solcher Kredite eine Prüfung voranzustellen. Wer sich Geld bei der Bank leiht, soll künftig verständlicher informiert werden, was das kostet. Ziel ist, vor allem Haushalte mit geringem Einkommen vor zu hohen Schulden zu bewahren. Bis 20. November 2025 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen.
Verbraucherschützer: Chancen neuer EU-Vorgaben nutzen
Wie die Verbraucherkreditrichtlinie in Deutschland umgesetzt werden könnte, dafür hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gemeinsam mit dem Institut für Finanzdienstleistungen (iff) Vorschläge erarbeitet. Die Chance sei, »die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Verbraucherkrediten langfristig zu verbessern«, argumentiert der vzbv.
Um Verbraucher vor Überschuldung zu schützen, fordert der vzbv unter anderem folgende Punkte gesetzlich festzulegen:
- Bevor ein Kreditvertrag unterschrieben wird, sollen Banken verpflichtet werden, Einkommen und regelmäßige Ausgaben von Verbrauchern zu prüfen - auch bei Minikrediten. »Gerade bei Krediten mit geringem Betrag oder kurzer Laufzeit, muss von einem besonders hohen Überschuldungsrisiko ausgegangen werden, weshalb insbesondere die Verpflichtungen aus bestehenden Kreditverträgen berücksichtigt werden sollten«, mahnt der vzbv.
- Geraten Verbraucher bei der Rückzahlung in Schwierigkeiten, sollen Kreditgeber verpflichtet werden, ihren Kunden flexible Konditionen anzubieten, ehe deren Vertrag gekündigt wird: etwa eine Verringerung der Raten oder einen Zahlungsaufschub (Stundung).
Um Überschuldungsschutz und Datenschutz gleichermaßen zu berücksichtigen, schlägt das Gutachten vor, die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung durch ein strenges Verarbeitungsverbot von sensiblen Verbraucherdaten zu ergänzen. Die vzbv-Expertin Mohn erläutert: »Die Kreditwürdigkeitsprüfung muss so gestaltet werden, dass bei jeder Art von Verbraucherkrediten das individuelle Einkommen und die regelmäßigen Ausgaben geprüft werden, ohne dabei sensible Verbraucherinformationen zu verarbeiten.«
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