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US-Regierung stellt sich bei Glyphosat-Klagen gegen Bayer

Der über 60 Milliarden Dollar teure Monsanto-Kauf hat Bayer kostspielige Rechtskonflikte eingebrockt. Der Konzern setzt große Hoffung auf das oberste US-Gericht - und kassiert nun einen harten Dämpfer.

Bayer
Die Bayer AG in Berlin. In den USA hat der Agrarchemie- und Pharmakonzern einen juristischen Rückschlag erlitten. Foto: Jörg Carstensen
Die Bayer AG in Berlin. In den USA hat der Agrarchemie- und Pharmakonzern einen juristischen Rückschlag erlitten.
Foto: Jörg Carstensen

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat im US-Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat einen Rückschlag erlitten.

Die US-Regierung riet dem Supreme Court - dem obersten Gericht im Land - von der Annahme eines wegweisenden Falls ab. Das Verfahren könnte Signalwirkung für viele weitere US-Klagen haben. Für den Leverkusener Dax-Konzern hängen davon milliardenschwere Rechtsrisiken ab.

Konkret geht es um die Überprüfung eines Urteils zugunsten des Klägers Edwin Hardeman, der glyphosathaltige Produkte des von Bayer übernommenen US-Herstellers Monsanto für seine Krebserkrankung verantwortlich macht. Ihm waren 2019 nach einem Gerichtsprozess letztendlich gut 25 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen worden. Bayer hofft, dass der Supreme Court die Entscheidung kippt.

Doch ob das oberste US-Gericht sich mit dem Fall befasst, ist bislang unklar. Im Dezember hatten die Richter angekündigt, die Meinung der US-Regierung dazu einzuholen, was zunächst als Zeichen des Interesses und somit positiv für Bayer schien. Doch nun liegt die Empfehlung des Justizministeriums vor - es schlägt sich auf die Seite des Klägers. Der Argumentation Bayers, dass Bundesrecht Schadenersatzansprüche in einzelnen US-Staaten verhindere, stimmte die Regierung nicht zu.

Kläger: »Recht auf unserer Seite«

»Wir sind weiterhin überzeugt, dass es gute rechtliche Argumente für den Supreme Court gibt, den Fall Hardeman zu überprüfen und das Urteil zu korrigieren«, teilte Bayer in einem Statement mit. Dies bestätigten auch zahlreiche Stellungnahmen, die bei Gericht dazu eingereicht worden seien. So habe etwa die US-Umweltschutzbehörde EPA mehrfach festgestellt, dass glyphosatbasierte Herbizide sicher genutzt werden könnten und nicht krebserregend seien.

»Wir haben immer gewusst, dass das Recht auf unserer Seite ist, und nun stimmt die Regierung zu«, erklärte die Anwältin von Kläger Hardeman, Jennifer Moore, gegenüber US-Medien. »Es ist ein sehr guter Tag für Krebsopfer in diesem Land, die versuchen, Täter wie Monsanto zur Rechenschaft zu ziehen«. Hardeman war 2015 an Lymphdrüsenkrebs erkrankt. Er wirft Monsanto beziehungsweise Bayer vor, angebliche Gesundheitsrisiken von Glyphosat verschwiegen zu haben.

Der Konzern weist die Anschuldigungen zurück und argumentiert mit Studien, die belegen sollen, dass glyphosathaltige Produkte bei vorschriftsgemäßer Anwendung ungefährlich seien. Die vielen Klagen, mit denen Bayer in den USA konfrontiert ist, stützen sich besonders auf eine Einschätzung der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation. Sie stufte Monsantos Unkrautvernichter 2015 als »wahrscheinlich krebserregend« für Menschen ein.

Monsanto brachte Probleme mit sich

Für den Fall, dass der Supreme Court sich mit dem Glyphosat-Verfahren nicht befassen will oder letztlich gegen Bayer entscheidet, hatte der Konzern im Sommer Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar gebildet. Mit dem Geld würde dann ein Programm aufgesetzt, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forderungen neuer Kläger umzugehen.

Die Probleme rund um den Glyphosat-Unkrautvernichter Roundup hatte Bayer sich 2018 mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Kauf aufgehalst.

In dem Antrag an den Supreme Court hatte Bayer mit der sogenannten Federal Preemption argumentiert. Der Konzern vertritt demzufolge die Ansicht, Schadenersatzansprüche wegen angeblich mangelhafter Warnungen vor Krebsrisiken könnten nach einzelstaatlichem Recht nicht bestehen, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Zudem ist der Konzern der Meinung, die Zulassung von Experten als Zeugen der Klägerseite habe beim Prozess nicht den bundesrechtlichen Standards entsprochen.

© dpa-infocom, dpa:220511-99-236849/3