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US-Gericht entscheidet im Streit um Marke Apple Music

Die Nutzung des eigenen Firmennamens brachte den Konzern bereits in der Vergangenheit in die Bredouille. Vor Gericht gab es nun erneut Zoff - das Unternehmen zog diesmal den Kürzeren.

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Das Logo des Technologieunternehmens Apple ist am Apple Store zu sehen. Foto: Sven Hoppe
Das Logo des Technologieunternehmens Apple ist am Apple Store zu sehen.
Foto: Sven Hoppe

Apple hat fast acht Jahre nach dem Start seines Musikstreaming-Dienstes einen Rückschlag beim Streit um den dazugehörigen Markennamen in den USA erlitten. Ein Berufungsgericht in Washington stellte sich gestern auf die Seite eines Musikers, der gegen die Anmeldung des Namens Apple Music vorgeht. Der Trompeter Charles Bertini macht geltend, dass er seit 1985 die Marke Apple Jazz unter anderem für Live-Auftritte verwende und eine Verwechslungsgefahr sehe.

Apples Weg zur Verwendung des eigenen Firmennamens bei allem, was mit Musik zu tun hat, war schon früher schwierig - und das hat mit den Beatles zu tun. Die Mitglieder der legendären Band stellten 1968 das Londoner Unternehmen Apple Corps für Geschäfte rund um ihre Musik auf die Beine.

Zehn Jahre später verklagte Apple Corps die von Steve Jobs und Steve Wozniak frisch gegründete Firma Apple Computer mit dem Vorwurf der Markenrechtsverletzung. Der Streit wurde in den 80er Jahren mit einem Deal beigelegt: Apple Computer hält sich aus dem Musikgeschäft heraus, Apple Corps aus der Computer-Branche.

Jobs kaufte Beatles-Firma Markenrechte ab

Die Einigung wurde auf die Probe gestellt, nachdem der in Kalifornien ansässige Apple-Konzern die Download-Plattform iTunes startete. Apple Corps warf der Gegenseite Vertragsbruch vor, verlor aber vor Gericht. Danach kaufte Jobs der Beatles-Firma 2007 ihre gesamten Markenrechte auf den Namen Apple ab.

Dadurch kann Apple nun darauf verweisen, Inhaber einer seit 1968 im Musikgeschäft genutzten Marke zu sein - der grüne Apfel von Apple Corps findet sich etwa auf Schallplatten und CDs der Beatles. Im Streit mit Bertini konnte der iPhone-Konzern in erster Instanz mit dem Argument einer früheren Verwendung überzeugen.

Das Berufungsgericht sah jedoch ein Problem. Der Konzern hatte die Marke Apple Music unter anderem auch für Live-Auftritte angemeldet. Das sei aber etwas anderes als die Nutzung der Apple-Marke durch die Beatles für Musik-Aufnahmen, entschieden die Berufungsrichter - und lehnten die Registrierung von Apple Music ab. Ob Apple dagegen in Berufung gehen und vor das Oberste Gericht der USA ziehen will, war zunächst unklar.

Bertini vertreibt seit Mitte der 90er Jahre unter dem Namen Apple Jazz auch aufgezeichnete Musik seiner Musikfirma. Den Streaming-Dienst Apple Music startete der Konzern im Juni 2015.

© dpa-infocom, dpa:230405-99-213518/2