Die Union im Bundestag will es Kommunen erleichtern, nicht mehr benötigte Bahngelände für Wohn- und Bauprojekte zu nutzen. »In der aktuellen Wohnungsbaukrise ist es von großer Bedeutung, dass wir alle vorhandenen Flächenpotenziale nutzen. Hier schließe ich für die Deutsche Bahn entbehrliche Flächen ausdrücklich ein«, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Ulrich Lange, dem »Redaktionsnetzwerk Deutschland« (RND).
Seit einer Gesetzesänderung Ende 2023 sind Bahnbetriebsflächen von »überragendem öffentlichen Interesse«. Nur wenn andere Projekte dieses Interesse überwiegen, dürfen die Flächen entsprechend anders genutzt werden. Der Bund will damit verhindern, dass Flächen der Bahn, die später vielleicht doch noch gebraucht werden könnten, ohne weiteres verkauft und bebaut werden.
Städtetag kritisierte Rechtslage als zu streng
»Unser Gesetzentwurf zielt deshalb darauf ab, die Umwidmung solcher Bahnflächen nicht unnötig zu erschweren«, sagte Lange dem RND. In vielen Fällen sei zudem zwischen den Verantwortlichen schon die Nutzung für andere Projekte wie Wohnungen oder für notwendige Infrastruktur vereinbart worden. »Es darf nicht sein, dass nur wegen einer falsch angelegten Vorschrift große Flächenpotenziale verloren gehen oder brachliegen.«
Auch der Deutsche Städtetag hatte die Rechtslage für die Bebauung brachliegender Bahngelände im Sommer als zu streng kritisiert.
Der Verband Allianz pro Schiene warnt hingegen davor, »zu alten Entwidmungszeiten« zurückzukehren. »Das Schienennetz ist in den vergangenen 30 Jahren um 12 Prozent geschrumpft. Viele Reaktivierungsprojekte leiden bis heute unter entwidmeten Teil-Strecken«, sagte Geschäftsführer Dirk Flege der Deutschen Presse-Agentur.
Die Ampel-Parteien arbeiten derzeit an einem Moderne-Schiene-Gesetz. Ein Kabinettsbeschluss sei noch dieses Jahr zu erwarten, hieß es Ende September in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
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