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Umfrage: Reparatur nur bei jedem dritten beschädigten Handy

Geht das Handy kaputt, kaufen die meisten Menschen eben ein neues. Eine Reparatur erscheint ihnen zu teuer und zu umständlich, wie eine Umfrage zeigt. Die EU will das ändern.

Handyreparatur
Viele kaufen bei einem Defekt lieber ein neues Handy, anstatt das alte reparieren zu lassen. (Archivfoto) Foto: Sebastian Willnow/DPA
Viele kaufen bei einem Defekt lieber ein neues Handy, anstatt das alte reparieren zu lassen. (Archivfoto)
Foto: Sebastian Willnow/DPA

Bei einem defekten Smartphone kaufen einer Umfrage des Tüv-Verbands zufolge noch immer viele Verbraucher eher ein neues, anstatt das alte reparieren zu lassen. Bei rund einem Drittel der Befragten ist das eigene Handy in den vergangenen fünf Jahren mindestens einmal kaputt gegangen, wie der Verband mitteilte. Von diesen Betroffenen brachten wiederum lediglich ein knappes Drittel das Gerät zur Reparatur. Alle anderen machten das nicht. Es ist davon auszugehen, dass die meisten sich in diesen Fall ein neues Smartphone kauften.

Für die den Angaben nach repräsentative Untersuchung befragte das Ipsos-Institut im Auftrag des Tüv-Verbands im August 1.000 Personen ab 16 Jahren. »Die Reparatur von Smartphones ist eher die Ausnahme als die Regel, obwohl dies die deutlich nachhaltigere Variante wäre«, teilte Juliane Petrich mit, Referentin für Nachhaltigkeit und Politik beim Tüv-Verband. 

Die Gründe sind unterschiedlich. Der Umfrage zufolge war aus Sicht vieler Betroffenen das eigene Handy generell nicht mehr zu retten oder eine Reparatur erschien ihnen zu teuer. Andere kamen demnach gar nicht erst auf die Idee, das Gerät reparieren zu lassen.

Wenig Angebote für Reparaturen

Ein Problem aus Sicht des Tüvs ist, dass viele Hersteller Reparaturen nur in wenigen Vertragswerkstätten anbieten und diese dann recht teuer sind. Wichtige Bauteile seien schwer erreichbar und umständlich auszutauschen. 

Geht es nach der EU, soll es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher werden, technische Geräte zu reparieren. Im April verabschiedete das Europaparlament das »Recht auf Reparatur«.

»Recht auf Reparatur« in der EU

Künftig sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher für die Beseitigung von Mängeln direkt an die Hersteller wenden können. Auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie hat die Kundschaft den Regeln zufolge das Recht, gängige Haushaltsprodukte reparieren zu lassen, solange sie nach EU-Recht als technisch reparierbar gelten.

Damit sich mehr Menschen für eine Reparatur entscheiden, soll es nach einer Reparatur eine neue Gewährleistung von einem Jahr auf das Produkt geben. Die EU will außerdem unabhängige Werkstätten stärken: Die Hoffnung ist, dass diese bessere Angebote für die Reparatur machen können, sobald sie mehr Informationen zu den Produkten und sinnvolle Preise für Ersatzteile erhalten.

© dpa-infocom, dpa:240815-930-204026/1