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»Think different«: EU-Gericht weist Apple-Klage ab

Ein Schweizer Uhrenhersteller darf seinen Slogan »Tick different« weiterhin als Marke schützen. Apple scheitert vor Gericht mit einer Klage dagegen.

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Apple scheitert mit einer Klage zum Schutz seines Werbeslogans »Think different« vor Gericht. Foto: Sven Hoppe
Apple scheitert mit einer Klage zum Schutz seines Werbeslogans »Think different« vor Gericht.
Foto: Sven Hoppe

Apple hat im Streit um den Werbeslogan »Think different« mit dem Uhrenhersteller Swatch eine Niederlage vor dem EU-Gericht kassiert.

Das Gericht in Luxemburg lehnt eine Klage des iPhone-Konzerns gegen eine vorherige Entscheidung des EU-Amtes für geistiges Eigentum (EUIPO) ab. Dieses hatte entschieden, dass der Schweizer Uhrenhersteller den Slogan »Tick different« als Marke schützen dürfe.

Apple sah in dem Slogan eine zu starke Ähnlichkeit zum eigenen Spruch »Think different«. Diesen benutzte das US-Unternehmen erstmals 1997 in einer Werbekampagne. Auf Antrag des Schweizer Unternehmens erklärte EUIPO vor sechs Jahren den Werbespruch jedoch mangels ernsthafter Benutzung für verfallen.

© dpa-infocom, dpa:220608-99-589259/4