Diese hätten im Durchschnitt eine Lohnsteigerung von rund zehn Prozent erfahren, errechnete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg in einer am Dienstag vorgestellten Studie. Die befürchteten Arbeitsplatzverluste seien sehr gering ausgefallen und vor allem bei Minijobs aufgetreten.
Allerdings verbanden die Nürnberger Forscher ihr positives Fazit auch mit einer Warnung. Sollte es zu einer Rezession kommen oder Erhöhungen beim Mindestlohn zu rasant ausfallen, könnten negative Effekte auf die Beschäftigung nicht ausgeschlossen werden.
Auf die Produktivität der Beschäftigten, also den Umsatz pro Beschäftigten, habe der Mindestlohn keine Auswirkung gehabt. »Die höheren Lohnkosten werden demnach nicht durch höhere Produktivität kompensiert«, schreiben die Arbeitsmarktforscher. »Ein mindestlohnbedingter Anstieg in der Arbeitsmotivation betroffener Beschäftigter ist nicht zu beobachten, obwohl der Lohn und die Entlohnungszufriedenheit deutlich gestiegen sind.« Ob Arbeitgeber die Mindestlohn-Vorschriften umgehen, konnte die Studie nicht nachweisen.
Das Mindestlohn-Gesetz der Bundesregierung war zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Zunächst galt ein Minimum von 8,50 Euro pro Stunde. Das Gesetz sieht eine stetige Anpassung vor. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,19 Euro pro Stunde, zum 1. Januar soll er auf 9,35 Euro steigen.