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Streit mit Verbraucherschützern: Shein muss nachbessern

Shein war Ende April wegen mehrerer Verstöße abgemahnt worden. Jetzt verpflichtet sich das Unternehmen, die von der Verbraucherzentrale monierten Verstöße abzustellen - und es muss schnell gehen.

Online-Plattform Shein
Shein gilt als eines der größten Modeunternehmen der Welt. Foto: Monika Skolimowska/DPA
Shein gilt als eines der größten Modeunternehmen der Welt.
Foto: Monika Skolimowska/DPA

Nach der Abmahnung von deutschen Verbraucherschützern hat die Shopping-Plattform Shein eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Das sagte ein Sprecher von Shein der Deutschen Presse-Agentur.

»Wir arbeiten mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen, um auf seine Bedenken einzugehen.« Der vzbv bestätigte den Vorgang. Shein wolle künftig »auf irreführende Praktiken in Deutschland verzichten«, sagte Vorständin Ramona Pop. Der Anbieter müsse seine Website bis zum 1. Juni nachbessern. Das Verfahren wurde damit außergerichtlich abgeschlossen. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verband eine Strafe fordern.

Verschiedene Kritikpunkte

Shein war Ende April wegen mehrerer Verstöße abgemahnt worden. Der Anbieter führe Verbraucher »aufs Glatteis und missachtet Regeln des Verbraucherschutzes«, hieß es. Der vzbv monierte unter anderem manipulative Designs, komplizierte Beschwerdewege, versteckte Kontaktmöglichkeiten, willkürlich erscheinende Rabatthöhen und fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen. In der Kritik standen auch Pop-up-Fenster mit dem Hinweis »Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst«, die Käufern angezeigt werden.

Der vzbv warf Shein auch vor, gegen das Gesetz für digitale Dienste (DSA) zu verstoßen. Die neue EU-Richtlinie sieht eine strenge Regulierung von Inhalten im Netz vor und legt Vorschriften fest, an die sich alle Anbieter halten müssen. So sind diese unter anderem verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze vorzugehen. Für sehr große Online-Plattformen gelten strengere Anforderungen. Plattformbetreiber, die dagegen verstoßen, können mit einer Strafe belangt werden. Die EU ermittelt wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das DSA unter anderem gegen Facebook, Instagram und X (ehemals Twitter).

Pop: »Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel«

Shein, das als eines der größten Modeunternehmen der Welt gilt, war Ende April von der EU offiziell als sehr große Plattform eingestuft worden. Nach der Benennung muss der Händler innerhalb von vier Monaten die strengsten Vorschriften des Gesetzes einhalten. Bis dahin gelten weiterhin die Regeln für alle mittelgroßen oder kleineren Anbieter. Shein wurde in China gegründet, hat seinen Sitz inzwischen aber nach Singapur verlegt.

Das chinesische Shopping-Portal Temu war zuletzt ebenfalls abgemahnt worden und hatte daraufhin eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Handelsexperten und Verbände forderten in den vergangenen Monaten wiederholt ein strikteres Vorgehen gegen die Online-Händler. »Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel, das süchtig machen kann. Auf solche Geschäftsmodelle ist das Verbraucherrecht nicht vorbereitet und braucht dringend ein Update«, sagte vzbv-Chefin Pop.

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stephan Tromp, sagte in der vergangenen Woche: »Testkäufe durch eigene Mitgliedsunternehmen sowie Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass ein großer Teil der Produkte, die auf diesen Plattformen gekauft werden, oft nicht der Produktsicherheit und den hiesigen Vorschriften entsprechen.«

Experte: Problem unfairen Wettbewerbs nicht gelöst

Der Handelsexperte Kai Hudetz sieht dennoch nach wie vor große Schwierigkeiten im Umgang mit den Plattformen. »Die Probleme des unfairen Wettbewerbs sind damit nicht gelöst. Bei Temu und Shein müssen hinsichtlich Sicherheit und Nachhaltigkeit die gleichen Standards gelten wie bei anderen Anbietern innerhalb der EU«, sagte der Geschäftsführer des Kölner Handelsforschungsinstituts IFH am Freitag. 

Es sei richtig, dass sich Shein und Temu gemäß dem Digitale-Dienste-Gesetz der EU schärferen Richtlinien unterwerfen müssen. »Kernproblem bleibt, dass über diese Plattformen Waren zu extrem niedrigen Preisen angeboten werden, die zumindest in Teilen nicht unseren Anforderungen an Qualität und Nachhaltigkeit genügen«, sagte Hudetz.  So fehle es vielfach an Zertifizierungen. 

© dpa-infocom, dpa:240517-99-66671/3